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Wo steht juristisch verbindlich, dass man eine Übersetzung bis zu 8% verkürzen kann und das legal bleibt?

gefragt von Habdamalnefrage am 10.03.2008 um 14:42 Uhr

Habe schon oft gehört, das man mit max. 8% kürzerer Übersetzung beim TÜV durchkommt, aber wo steht in einer Verfügung oder so, damit ich mich darauf berufen kann?


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Lemmy
beantwortet von Lemmy am 10. März 2008 17:36
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Muß dir leider wiedersprechen, man muß auch eine verkürzte Übersetzung eintragen lassen. Eingetragen bekommt man das auch nicht so ohne weiteres,habe erst kürzlich mit vier Tüv-Prüfern und einem von der Dekra gesprochen. Entweder ich bekam die Antwort das sie das Überhaupt nicht eintragen bzw. nur mit neuen Abgas-/Gerächsgutachten. Und bei mir ging es um eine Verkürzung unter 8%. Es gibt wohl wenige Prüfer im Lande die sowas eintragen aber scheinbar nicht in Hessen.


anonym
beantwortet von heartlight am 10. März 2008 15:47
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Du kannst dir das Mopped so kurz übersetzen wie es dir beliebt. Dann fährt die Kiste eben am Ende nur noch so schnell wie ein Mofa, hat aber einen tierischen Anzug. Problematisch wird es nur wenn du sie LÄNGER übersetzt, weil dann die max. Geschwindigkeit steigen kann, Reifen und Bremsen dafür aber meist nicht ausgelegt sind. Ausserdem habe ich noch nie eine TÜV Prüfer gesehen der die Zähne am Ritzel zählt... Den Tacho (wenn elektronisch) muss man aber auf jeden Fall anpassen, denn der eilt sonst vor oder nach.


anonym
beantwortet von heartlight am 11. März 2008 11:16
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mmh.. Kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen.. Aber in Sachen toleranter TÜV habe ich einen Tipp: TÜV Höheischweiler (bei KL) da gehen Dinge die sonst nirgends gehen..


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