kesha am 11.10.2007 um 22:08 Uhr
Alle Jahre wieder, der TÜV lässt grüßen ! Besonders Bammel haben davor die, die Umbauten vorgenommen, und nicht alle Teile eingetragen haben. So geht es auch mir. "Ja, die ABE habe ich schon immer unter der Sitzbank dabei" - Dachte ich. Leider ging eine ABE verloren, und natürlich gleich die vom heikelsten Teil - Der Auspuffanlage ! Es handelt sich um eine Leovince SBK Evo 2, an einer Yamaha FZ6N Baujahr 2005 mit Nachrüstkat. Kann mir jemand einen Tip geben, wo man sie herunterladen kann ? Bei leovince.de funktioniert das nicht. Danke !
greetz kesha
Ich hab bei leovince.de unter "Infos zur Zulassung" folgenden Text gefunden:
"...für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie:
97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden."
Hilft dir das weiter?

Hallo kesha, der text von palatinobiker wird Dir weiterhelfen wenn auf der Anlage das EG Typprüfzeichen eingeschlagen ist. Das müsste in dem Fall ein Großes "E 3" (3 =Italien) mit einer Nummer sein.
Stimmt, wie das Prüfzeichen aussieht, verschweigt die Seite vom Siegerlöwen leider...

@ Palatinobiker : Ein dickes Dankeschön an dich ! Jetzt weiß ich Bescheid. Dann brauche ich beim Tüv wohl einfach nur darauf hin zu weisen, auf dem Auspuff selbst ist ja eine E-Nummer. Wusste nur nicht, dass das ausreicht !? Aber scheinbar schon ;) Wenn nicht, verweise ich den TÜV-Mann einfach zu Leovince. Danke das du dir so Mühe gemacht hast das zu wälzen, habe ich wohl übersehen .. greetz, kesha
@ Frank : Ja, das Prüfzeichen ist auf der Anlage vorhanden. Wusste nur nicht, ob das für den TÜV reicht .. Danke auch an dich für den Tip !

wenn deine anlage ein gültiges e-Zeichen hat, dann brauchst du laut gesetz garkeinen zettel mehr! denn diese nummer berechtigt dich damit im straßenverkehr zu fahren. ein zusätzliches papierdokument ist nicht notwendig.