Was hat BMW, was andere Hersteller nicht haben? Speziell bei den Xenonlichtern, wie haben diese eine Zulassung dafür bekommen?

Es gibt spezielle Zulassungsformen, die lassen Spielraum für spezielle Anbauten. Diese Xenonscheinwerfer sind solch ein Fall. Würde jemand dies privat versuchen abnehmen zu lassen, er würde wahrscheinlich scheitern. Ich persönlich finde es gut, das ein Hersteller sich mit den neuen Scheinwerfern in der Zweiradsparte überhaupt die Arbeit macht, diese zulassungsfähig überhaupt abgenommen zu bekommen. Und was soll ein Motorrad mit einer Scheinwerferreinigungsanlage, den Fahrer duschen?!? Die Höhenregulierung ist doch bei BMW schon im Programm :-)

BMW hat vor allem Kunden, die bereit sind auch ein paar Euros mehr auszugeben (ok, hat Harley auch...). Für die Zulassung wird der Scheinwerfer inkl. Leuchtmittel abgenommen.
Und damit umgeht BMW die Vorgabe einer Scheinwerferreinigungsanlage und Scheinwerferhöhenregulierung?
my666 am 11. Juni 2009 21:05 Nein - BMW lässt mit EG-Zulassung zu, nicht mir der alten deutschen. Lies mal den Kommentar vom TÜV Ende dieses Artikels: http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/98-technik/767-xenonlicht-am-motorrad.html
Wie my666 geschrieben hat. Und evtl. noch gute Beziehungen zum KBA. Jedenfalls bessere als aus der Ferne (Japan).
Höhenregulierung ist bei BMW mit der barocken Vorderradführung angeblich nicht notwendig. Und Mopedfahrer putzen ihr Fahrzeug öfter als Dosenlenker. Deshalb angeblich keine Reinigungsanlage. Aber ob das so stimmt?
my666 am 11. Juni 2009 21:08 Nee - stimmt so nicht. ;-)
Das Zulassungsrecht ist für alle gültig. Es macht sich bisher nur keiner die Mühe. Im Link oben erklärt es ein TÜV-Mann...