EisernesPferd am 11.08.2007 um 16:46 Uhr
Ein ungebremster Händer darf ja nur 80 km/h fahren - das würde ich nicht lange durchhalten:) Sind die Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Anhänger die gleichen wie sonst auch oder sind die irgendwie schlimmer?
Klar, es gilt der Bußgeldkatalog für PKW bis 3,5to. zulässigem Gesamtgewicht.

Da gelten exakt die gleichen "Zuschläge" und "Preise" wie beim PKW ohne Anhänger.