Ninjafan am 03.08.2009 um 19:30 Uhr
Ein Kumpel versucht seit fast 4 Monaten vergeblich, seine Daytona 675 zu verkaufen. Jetzt ist er kurz davor, das Teil abzumelden, um die Versicherung zu sparen. Ich behaupte, ohne ausgiebige Probefahrt kriegt er das Teil noch schlechter los. Was ratet ihr, zahlen oder sparen?

Ich brauche nicht immer unbedingt eine Probefahrt...

.., allerdings würde ich Interessenten im Vorfeld darauf hinweisen, dass sie ein rotes Kennzeichen mitbringen sollen, falls sie probefahren möchten. Bei geringer Laufleistung und gepflegtem Zustand würde ich persönlich evtl. darauf verzichten, einen entsprechenden Passus, der auf eine Probefahrt hinweist, jedoch streichen, um den Vertrag wegen Mängeln ggf. anfechten zu können.

... wäre natürlich eine Probefahrt. Nur so lassen sich Dinge wie einseitiges ziehen, Motorleistung, Bremsenrubbeln und Schaltbarkeit etc. eindeutig beurteilen. Leider klappt es manchmal aber nicht mit der Probefahrt. Und manchmal verstehe ich auch Verkäufer die ihre Maschine nur ungern z.B. einem Fahranfänger zur Verfügung stellen.

Wenn der Geamteindruck sehr gut ist, habe ich auch schon manchmal drauf verzichtet...

mit Probefahrt ist es immer besser

Ich kann mir nicht vorstellen ein Motorrad ohne Probefahrt zu kaufen; wenn Sie nicht mehr angemeldet ist organisiere ich mir eine "Blaue-Nummer" zum Probefahren.

Eine Probefahrt mit einer Tageszulassung oder einem roten Kennzeichen ist immer möglich. Wenn Du nicht grade in einer Großstatt wohnst, kann man auch eine kurze Probefahrt auf eigenes Risiko machen, natürlich nicht auf öffentlichen Straßen :-)). Gruß Bonny

Also ohne eine Probefahrt würde ich kein Motorrad kaufen. In meinem Bekanntenkreis gab es zu viele Probleme mit Bikes, die vorher nicht Probegefahren wurden. So kann man sich die Enttäuschung sparen. Bei einem fast neuen Bike, dass noch nicht viel gelaufen hat, würde ich vielleicht noch mal eine Ausnahme machen.

...der Interessent bringt ein Kurzzeitkennzeichen(Gelb) mit,dessen Kosten von seiner Versicherung angerechnet werden oder ein rotes Kennzeichen bei einer Werkstatt ausleihen.
Frank am 3. August 2009 20:47 @ ulrich Hat das Kurzzeit Kennz. nicht nur Haftplichtschutz? Da zahlt keine Versicherung wenn das Mopped zerbügelt wird. Oder?

es sei denn beim Händler