Wie viel Sprit darf man in einer Garage an einem Mietshaus lagern?

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Garagen Keine Lagerung von:

  • Kraftstoffen und Kraftstoffbehältern bzw. Flüssiggas außerhalb von Kraftfahrzeugen.

  • Öl - oder Fetthaltige Putzlappen in offenen Behältern.

  • Stoffen, die zum Aufsaugen von brennbaren Flüssigkeiten benutzt wurden.

Zulässig ist in Kleingaragen bis 100 m2 Nutzfläche eine Lagerung von

  • max. 200l Dieselkraftstoff und max. 20l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern.

  • unerheblichen Mengen brennbare Stoffe, die funktional zum Kraftfahrzeug gehören oder üblicher Weise auf dem Dach des PKW befördert werden ( z.B. Fahrrad, 1 Satz Reifen, Surfbrett ) je Stellplatz.

@SMDStefan:

unerheblichen Mengen brennbare Stoffe, die funktional zum Kraftfahrzeug gehören ... ( z.B. Fahrrad, 1 Satz Reifen, Surfbrett )

Meinst Du das im Ernst???

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@demosthenes

Naja ich habs erstmal irgendwoher rüberkopiert. Wenn ich mal so drüber nachdenke, ist es vielleicht doch nicht so sinnvoll- wobei... mein Fahrrad geht aber auch öfters in Flammen auf, wenn ich zu kräftig in die Pedale trete.

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@SMDStefan

Es scheint mir zwischen Zeile 1 und 4 einen Widerspruch zu geben. Ich habe mal gelesen, daß außerhalb des Fahrzeugs lediglich ein Reservekanister in der Garage gelagert sein darf, ansonsten kein Sprit. Aber ich lasse mich gerne belehren.

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@SMDStefan

Ich bin echt zutiefst beeindruckt von den gesetzgeberischen literarischen Ergüssen bezüglich Aufbewahrung von brennbaren Stoffen!!

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@Geraldine

Ja, besonders die brennbaren Fahrräder. Oder meinen die High-Tech- Komposit- Rennräder aus Carbon, eingebettet in eine Epoxidharzmatrik und die Reifen gefüllt mit leichtem Wasserstoff, um Gewicht zu sparen?

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