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Wie steht es um den Versicherungsschutz bei verwendung eines Dynojet Power Commander?

gefragt von racer4fun am 19.12.2007 um 23:05 Uhr

Bin am übelegen mir einen Power Commander einzubauen. Da dieser keine ABE besitzt, erlischt ja eigentlich die ABE des Fahrzeugs. Wie sieht es Beispielsweise bei einem Unfall aus, falls ein Gutachter den PC entdecken würde. Ist jemandem hier ein Fall bekannt wo es solche Probleme gab?


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Niki2000
beantwortet von Niki2000 am 20. Dezember 2007 10:07
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die Versicherung wird ein Regress anspruch stellen.Zu Deutsch die Versicherung bezahlt den schaden erst einmal holt die entstandenen Kosten bei dir wieder herein inkl. Zinsen !Und dies auch bei einem Unfall wo du eigentlich unschuldig bist !Vor dem Gesetz her wird ausgegangen du dürftes ja garnicht Fahren (bist nicht da also währe der Unfall auch nicht Passiert !)


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