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Wie lange darf ein Bußgeldbescheid auf sich warten lassen?

gefragt von nase1 am 17.04.2008 um 14:23 Uhr

Hallo, weiß jemand, wann spätestens so ein Ding beim Verkehrssünder eingetroffen sein muss?


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Endurist
beantwortet von Endurist am 17. April 2008 17:00
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Grundsätzlich beträgt die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate, s.a.: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php?output=text


anonym
beantwortet von Tigerking am 18. April 2008 15:59
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Also bei mir hat der Strafzettel aus Italien fast 4 Monate gedauert. Anfang Mai letzten Jahres würde ich geblitzt, Im August habe ich ein Schreiben bekommen. Ich war sage und schreibe 3 km/h zu schnell und sollte 65.- Euro bezahlen. Habe ich nicht gemacht.




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