daintree am 12.01.2008 um 21:12 Uhr
Hallo, bei ebay sieht man ja immer, dass bei einem Privatverkauf der Verkäufer nicht haftet. Wie ist es aber, wenn bei einem Privatverkauf die Ware nicht ok war, z.B. einem kurz nach Kauf der Motor platzt, trotz korrekter Wartung. Kann man den Verkäufer dann doch regresspflichtig machen?
Beim Privatverkauf muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war. Eine Umkehr der Beweispflicht, wie beim gewerblichen Verkäufer gibt es nicht. Ohne Gutachten dürfte es in vielen Fällen schwierig werden nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Wenn der Verkäufer die Gewährleistungspflicht nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, kann man sich natürlich darauf berufen und am besten versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Besorg dir grundsätzlich immer einen vorgefertigten Vertragstext z.B. vom ADAC, kann man glaub ich sogar runterladen, da kannst alles nach Bedarf ankreuzen und nix falschmachen.