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Wie ist die Gewährleistung bei Privatverkauf?

gefragt von daintreedaintree am 12.01.2008 um 21:12 Uhr

Hallo, bei ebay sieht man ja immer, dass bei einem Privatverkauf der Verkäufer nicht haftet. Wie ist es aber, wenn bei einem Privatverkauf die Ware nicht ok war, z.B. einem kurz nach Kauf der Motor platzt, trotz korrekter Wartung. Kann man den Verkäufer dann doch regresspflichtig machen?


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anonym
beantwortet von konradiii am 13. Januar 2008 01:00
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Beim Privatverkauf muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war. Eine Umkehr der Beweispflicht, wie beim gewerblichen Verkäufer gibt es nicht. Ohne Gutachten dürfte es in vielen Fällen schwierig werden nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Wenn der Verkäufer die Gewährleistungspflicht nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, kann man sich natürlich darauf berufen und am besten versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen.


Acheron
beantwortet von Acheron am 13. Januar 2008 11:08
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Besorg dir grundsätzlich immer einen vorgefertigten Vertragstext z.B. vom ADAC, kann man glaub ich sogar runterladen, da kannst alles nach Bedarf ankreuzen und nix falschmachen.




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