Musst du nur zum TÜV und das in den Papieren eintragen lassen!!
Gute Frage, noch bessere Antwort von Henriko (lach). Bisher musste ich mit meinem Gespann mit Anhänger immer mit 60 km/h (der § 18 StVO wollte das so!) herumtrödeln obwohl mein Bike (YAMAHA V-MAX, 155 PS) mitsamt dem Seitenwagen locker seine 230 läuft. Wenn es so einfach ist hole ich mir schnell eine Ausnahmegenehmigung für 120 km/h (lautlach). Am Besten dann schnell mal einen Hänger mit Tandemachse und einem Hausboot darauf angehängt und ab in den Urlaub. Wie, fliegen geht damit nicht??? Dann wartet mal, was bei der Vollbremsung passiert!