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Wer zahlt bei Unfall mit privat geliehenem Motorrad ?

gefragt von MontesaMontesa am 03.03.2008 um 13:22 Uhr

Hallo ! Leider bin ich doch Straßenmotorradlos geblieben. Bis jetzt :) Ich will mich zum Saisonstart nochmal gut umschauen. Dafür hat mich ein Freund gefragt, ob ich eine Woche seine GSX-R 600 haben möchte - er fährt eh in den Urlaub. Wäre natürlich toll, allerdings hatte ich ein Problem: Wer zahlt denn eigentlich, wenn ich zum Beispiel selbstverschuldet das Bike in den Graben setze ? Muss ich privat zahlen, oder zahlt das meine Haftpflichtversicherung ? Ich meine, es ist fremdes Eigentum, was zerstört würde. Und dafür ist die Versicherung ja da, oder ?

Was sagt ihr ?


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anonym
beantwortet von palatinobiker am 3. März 2008 13:31
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Private Haftpflichtversicherungen zahlen selten bis gar, wenn ein Kraftfahrzeug am Schaden beteiligt war ("Benzinklausel") - dafür gibt's nämlich eine Kfz.-Haftpflicht. Diese wiederum deckt Schäden am Fahrzeug selbst nicht ab.

Konkret wäre ein Schaden am Fahrzeug deines Freundes in deinem Fall nur dann von einer Versicherung abgedeckt (abzüglich Selbstbeteiligung, logo), wenn er eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, die für beliebige Fahrer (nicht nur ihn selbst) gilt. Ich bin sehr sicher, dass er das nicht getan hat - sowas ist arg teuer; ein selbstverschuldeter Schaden würde also an dir hängen bleiben.

Mein Vorschlag: Bedank dich bei deinem Freund für das Angebot, nimm es an und sei vorsichtig. Wenn du was kaputt machst, entschuldige dich und zahl's, ohne zu murren.

Kommentar von Dbd7407f8e618a0e407168b0c89d8dc9smallMontesa am 3. März 2008 13:37

Danke für die Erklärung, palatinobiker ! Ich werde das Angebot annehmen und aufpassen. Dass ich einen evtl. Schaden - egal wie - begleiche, ist Ehrensache ! Wollte nur wissen, ob ich unbeteiligt bleibe oder nicht :) Danke !


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