Wer haftet für fehlerhafte Reparatur?

gefragt von SuperMotoManiac am 25.02.2009 um 19:50 Uhr

Kann eine fehlerhafte Reparatur durch eine Firma auf einen einzelnen Mitarbeiter der Firma abgewälzt werden? Hintergrund ist der, das eine Motorradwerkstatt meiner Freundin ernsthaft erzählen will, das die fehlerhafte Reparatur an dem Bike durch einen Werkstattazubi verursacht wurde, und dass sie nun dieses zur Rechenschaft ziehen soll. Für mich soweit erstmal totaler Blödsinn. Die Firma ist doch für die Reparatur verantwortlich und diese könnte dann unter Umständen den Azubi dafür in Rechenschaft nehmen, oder?

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Ebbi50
beantwortet von Ebbi50 am 25. Februar 2009 22:52
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Juristisch ist diese Frage klar. Die Fa. haftet für jeden Schaden, den Mitarbeiter durch ihre Tätigkeit im Auftrag der Fa. anrichten. Juristisch spricht man bei Mitarbeitern, die im Auftrag des Unternehmens handeln, von Erfüllungsgehilfen. Das ist ein feststehender Begriff im BGB. Selbst der verursachende AZUBI genießt i.d.R. Schutz vor den Folgen eigener Fehler. Er hat dafür nicht gerade zu stehen. Er ist AZUBI. Aber was nutzt dir diese Tatsache, wenn du dich abwimmeln lässt? Solltes du aber vor Ort in der Werkstatt nicht weiterkommen, wende dich znächst an die zuständige Handwerkskammer, wenn du keinen Anwalt beauftragen willst/kannst. Die können dir Rat geben und ggf. vermittelnd tätig werden. Was hälst du von einer Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung?

Gruß Ebbi

Kommentar von frschilling am 26. Februar 2009 22:18

Juristisch absolut korrekt. Gruß

Frank

Kommentar von SuperMotoManiac am 13. März 2009 19:55

Die Sache läuft, Danke für die Info!


HaWeK
beantwortet von HaWeK am 25. Februar 2009 22:12
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Den Deal, den Du abgeschlossen hast ist der: Fachgerechte Reparatur gegen Geld!

Wer die Reparatur ausführt ist dabei egal. Ein Auzubildender muss nun einmal angelernt und somit überwacht werden. Diese Sorgfalspflicht hat der Reparaturbetrieb aber grundsätzlich. Außerdem hast Du eine 12 monatige Sachmagelhaftung auf die Reparatur.

Diesen Händler kannst Du ganz bestimmt ein wenige "ärgern". Lass Dir einmal die algemeinen Geschäftsbedingungen für die Reparaturen zeigen, diese müssen aushängen! Da steht dann auch alles über Haftung und Gewährleistung drin. Ein Händler/eine Werkstatt die so argumentiert, wie von Dir geschildert, dürfte u. U. nicht einmal die AGBs aushängen haben.

Kommentar von 9dbad087711fe1cb25ea1855ef139a50smallantbel am 26. Februar 2009 09:04

Frag aber nicht nach "AGB", der Chef hält das vllt. für ein Zubehörteil.

Viel Erfolg!


badboybike
beantwortet von badboybike am 25. Februar 2009 20:12
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Die Werkstatt will nur die Verantwortung, die sie trägt, auf jemand anders abwälzen. Rechtlich nicht haltbar, weil du als Kunde nicht wissen kannst wer am Bike arbeitet. Ansprechpartner für dich ist der Werkstattchef, NICHT der Azubi. Du hällst dich an den Chef. DER muß zahlen! Mit wem der sich danach rumschlägt, ist nicht dein Problem.

Aber mit einer Frau kann man es ja versuchen, denkt sich wohl die Werkstatt. Lasst euch bloß nicht über den Tisch ziehen. Der Chef ist nähmlich für die Arbeit seiner Mitarbeiter verantwortlich!!! Wenn die Mist bauen, muß ER dafür geradestehen!!! NUR ER!!!

Ich bin sicher dass ein Hinweis auf einen Rechtsanwalt den Werkstattinhaber ganz plötzlich umstimmen wird...


ulrich
beantwortet von ulrich am 25. Februar 2009 19:56
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Was die Werkstatt mit ihrem Azubi macht,kann mir egal sein.(Es steht jeden Morgen ein Doofi auf,du musst ihn nur finden)Aber es gibt eine Betriebshaftpflicht die Schäden ersetzt. Dokumentation ist wichtig!!Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen,dann Anwalt.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 26. Februar 2009 17:21
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Hatte die Firma auch nur den Stundenlohn des Azubi abgerechnet?

Na siehste!



Frank
beantwortet von Frank am 26. Februar 2009 11:09
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Es haftet die ausführende Firma. Beziehungsweise die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Azubi der die Arbeit ausgeführt hat, kann nicht haftbar gemacht werden. Im übrigen muss eine Arbeit die von einem Azubi und oder Mechaniker ausgeführt wird vom Meister/Inhaber nach Abschluss der Arbeiten kontrolliert werden. Wie Ebbi schon schreibt, an die Handwerkskammer wenden und den Sachverhalt schildern.


claus48dede
beantwortet von claus48dede am 25. Februar 2009 19:58
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immer die firma des monteur`s, die müssen auch versichert sein bei schwierigkeiten, wende dich an die örtliche innung GW-gruß claus48dede


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