CB1300 am 09.04.2008 um 22:47 Uhr
Nehmen wir an, ich lasse einen Freund meine Inspektion machen. Er sei kein gelernter Mechaniker, aber schraubt schon seit Jahrzehnten an seiner Maschine und eigentlich traue ich ihm (fast) alles zu (im positiven Sinne). Nun führt er alle notwendigen Arbeiten durch, natürlich günstiger als die richtigen Werkstätten. Nach zwei Tagen löst sich aber eine oder zwei Schrauben an der Bremsanlage, ich baue folgend einen Unfall. Nachweislich hat der Kollege nicht richtig gearbeitet. Welche Ansprüche hätte ich dann ? Wäre das mein Problem, oder müsste er für den "Fehler" haften (nicht gewerblich durchgeführt!) ?
Guten Abend, du bist selbst schuld. Von Schwarzarbéit usw. mal gar nicht zu reden...........

Wenn Dein Kumpel hier einen Fehler gemacht hätte, dann wäre er grundsätzlich haftbar, besonders wenn er für den Service auch Geld genommen hätte.
Allerdings müsstest Du ihn privat verklagen, weil die klassische Haftung wie bei einer Werkstatt hier natürlich nicht "automatisch" gälte.
Nein, er ist nicht haftbar. Du hast geschrieben, dass er die Inspektion nicht gewerblich durchgeführt hat, ihr habt also keinen Vertrag geschlossen und damit ist es ein Freundschaftsdienst. Falls er Geld genommen hat, wäre es übrigens Schwarzarbeit (Vorsicht, da kann man auch dich für drankriegen, wenn du es wusstest!) Klar könntest du versuchen, ihn privatrechtlich zu verklagen, aber die Aussichten auf Erfolg dürften ziemlich gering sein und die Anwalts- und Gerichtskosten können sehr teuer für dich werden.