Wie ist das Verfahren genau zwischen Reifenhersteller, Motorradhersteller und Tüv.

Grundsätzlich sind die Reifenfreigaben Sache des Fahrzeugherstellers, der muß garantieren das die Rad-Reifenkombination in Größe, Form und Gummimischung zum Fahrwerk des geprüften Fahrzeugs passen, sonst müssten die diesen Aufwand nicht betreiben. Die Freigaben werden allerdings meist von Sachverständigen die solche Gutachten täglich erstellen geprüft und zusammen gestellt. In Feldversuchen wird das Fahrverhalten über einen gewissen Fahrzeitraum geprüft und anhand von Testergebnissen geprüft und protokolliert. Immer mehr Hersteller gehen aber dazu über eine Fabrikatsbindung nicht zwingend vor zu schreiben, womit der Endbenutzer leider selber entscheiden muß welche Schwarzen er gerne benutzt. Was nicht immer ein Vorteil darstellt, aber nach einer gewissen Zeit sind Reifen nicht mehr lieferbar, dann muß der Hersteller wiederum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Reifenkombinationen erstellen, was natürlich wieder mit Zeit und Geldaufwand zu tun hat. Die Prüfinstitiutionen TÜV/DEKRA schauen bei der Abnahme eines Fahrzeug auf die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenkombinationen, haben aber auch die Möglichkeit Online zu recherchieren, was heute natürlich ein Vorteil ist.