Gibt es da eine einheitliche Regelung auf Bundesebene oder darf jeder Landkreis machen was er will.
Hallo, das ist meines Wissens in der STVO vorgeschrieben und richtet sich auch nach beschriebener Fläche, also z.B. Zahl der Buchstaben und Ziffern. Also immer versuchen, möglichst wenig davon zu bekommen, dann wird das Pizzablech etwas kleiner. Früher konnte man da noch eher etwas besprechen mit den Sachbearbeitern, das klappt aber heute - zumindest bei mir - nicht mehr.

Es gibt eine Regelung auf Bundesebene und die Breite hängt dabei von den Buchstaben und Ziffern und ihrer Anzahl ab.
Bei uns im Landkreis kann man ein Wunschkennzeichen online für vier Wochen reservieren und dort gibt es eine extra Liste für "Motorräder", bei denen die Kennzeichen möglichst wenige Ziffern und Buchstaben enthalten, wodurch die Schilder natürlich schmaler werden.

Nein,das ist wie fast alles klar geregelt. sieh den Link http://www.motorradfrage.net/frage/gibt-es-eine-vorgeschriebene-mindestbreite-vo...