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Wenn ich einen Zubehör-Lenker kürze, erlischt dann die ABE, bzw. muss ich das vom TÜV eintragen lassen?

gefragt von Zubizaretta am 14.04.2008 um 19:11 Uhr

Ich habe mir einen Superbike-Lenker von LSL montiert und den Lenker um ca. 4 cm gekürzt. Muss ich dass eintragen lassen oder geht das auch ohne?


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Fossie
beantwortet von Fossie am 14. April 2008 19:59
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da es sich um eine bauliche Veraenderung handelt erlischt 100% die ABE.

ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass dir das irgendeiner einträgt, da die ABE nur für die ursprünglichen Maße gilt. Ohne Vollgutachten wird da nichts laufen und ich glaub nicht, dass du das zahlen willst...


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 15. April 2008 13:26
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Wer viel fragt, der bekommt auch viele Antworten.

Vier Zentimeter sind doch ein Witz und wenn der Lenker in voller Länge seiner Aufgabe gewachsen ist, dann wird er ja in gekürztem Zustand nicht plötzlich leichter abbrechen und darum geht es ja bei der ABE primär.


ER6NY
beantwortet von ER6NY am 15. April 2008 15:25
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Angeblich sollen sogar schon Löcher für die Sicherungsnippel (Amaturen) die ABE zum erlöschen bringen, daher wird das beim Kürzen wohl genauso sein, auch wenn demosthenes natürlich recht hat. Ein Lenker, egal ob konisch oder nicht, ob 22mm oder 28, wird nicht einfach so abbrechen ! Frag am besten mal vorher bei deinem Tüv/Dekra, wie sie das regeln !


Frank
beantwortet von Frank am 15. April 2008 20:08
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Die ABE ist erloschen und das abgesägte Teil wird Dir keiner eintragen. Da geht es doch auch nicht um das abbrechen sondern um die aufzuwendenden Lenkkräfte bei verkürztem Hebelarm.


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