Ich habe mir einen Superbike-Lenker von LSL montiert und den Lenker um ca. 4 cm gekürzt. Muss ich dass eintragen lassen oder geht das auch ohne?
da es sich um eine bauliche Veraenderung handelt erlischt 100% die ABE.
ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass dir das irgendeiner einträgt, da die ABE nur für die ursprünglichen Maße gilt. Ohne Vollgutachten wird da nichts laufen und ich glaub nicht, dass du das zahlen willst...

Wer viel fragt, der bekommt auch viele Antworten.
Vier Zentimeter sind doch ein Witz und wenn der Lenker in voller Länge seiner Aufgabe gewachsen ist, dann wird er ja in gekürztem Zustand nicht plötzlich leichter abbrechen und darum geht es ja bei der ABE primär.

Angeblich sollen sogar schon Löcher für die Sicherungsnippel (Amaturen) die ABE zum erlöschen bringen, daher wird das beim Kürzen wohl genauso sein, auch wenn demosthenes natürlich recht hat. Ein Lenker, egal ob konisch oder nicht, ob 22mm oder 28, wird nicht einfach so abbrechen ! Frag am besten mal vorher bei deinem Tüv/Dekra, wie sie das regeln !

Die ABE ist erloschen und das abgesägte Teil wird Dir keiner eintragen. Da geht es doch auch nicht um das abbrechen sondern um die aufzuwendenden Lenkkräfte bei verkürztem Hebelarm.