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Welche Folgen hat es, wenn ich die Nummernschildbeleuchtung entferne?

gefragt von Ninjazx6r am 22.05.2008 um 14:40 Uhr

Ich habe vor, die Nummernschildbeleuchtung und ein Reflektor hinten zu entfernen. Was hat das bei Unfällen für Folgen? Könnte mir die Versicherung deswegen irgenwie die Zahlung verweigern? (Weil ja dadurch die Betriebserlaubnis erlischt)


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detlef
beantwortet von detlef am 22. Mai 2008 16:26
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also ich hatte auch weder eine kennzeichenbeleuchtung noch einen reflektor. so war ich beim tüv, vor wenigen wochen - keine beanstandungen. also sollte es bei einem unfall auch mit der versicherung zu keinen problemen kommen.


Frank
beantwortet von Frank am 22. Mai 2008 17:27
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Das Nummernschild wird nicht mehr beleuchtet.... und die Betriebserlaubnis ist erloschen mit allen daraus resultierenden Konsequenzen; aber das nur am Rande.


Acheron
beantwortet von Acheron am 23. Mai 2008 11:20
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Der Versicherung ist doch völlig schnurz, ob der TÜV dir die Plakette gibt. Wenn der Prüfer etwas übersieht, geht doch die Haftung für die ABE nicht auf ihn über. Die Plakette steht für den technischen Zustand und nicht für ABE ja oder nein. Einige scheinen es richtig darauf anzulegen, sich ein Leben lang unglücklich zu machen.


Helmut Winbeck
beantwortet von Helmut Winbeck am 23. Mai 2008 23:19
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wenn ihr zum TÜV fahrt, und die Plakette erhaltet, sagt das nur aus daß im Moment der Prüfung das Motorrad in einem korrekten Zustand war. Nur eine Stunde später kann das schon nicht mehr so sein......




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