detlef am 01.10.2007 um 18:37 Uhr
gelesen in einer der letzten "Motorrad"...
ich halte es für den totalen quatsch...

Ich finde das da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Kein Mensch beschlagnahmt deswegen einen PKW.

In Bayern ermöglicht das Landespolizeigesetz die Sicherstellung. Der deutsche Verkehrssicherheitsrat möchte das auch in anderen Bundesländern einführen. Für mich persönlich stellt sich dann die Frage nach der Verhältnissmässigkeit der Mittel.Eine Geschwindigkeitsübertretung von 20-45 km/h auf freier Strecke dürfte eine Sicherstellung nicht unbedingt gerechtfertigen. Wenn allerdings exzessiv gerast wird man schon darüber nachdenken. Voraussetzung sollte dann aber sein das dieses Procedure für alle Verkehrsteilnehmer also auch für Autofahrer gilt. Bis zur Umsetzung dürfte aber noch ein weiter Weg sein. Damit müssen sich die Verkehrsjuristen noch ausgiebig auseinandersetzen.
Es darf nur das gleiche Recht für alle gelten, also für Auto- und Motorradfahrer. Wenn ich mir allerdings angucke, welche Wogen diese Beschlagnahme unter Motorradfahrern schlägt denke ich mir, dass sowas vielleicht doch ganz gut abschreckend auf Raser wirkt.
Ich finde, dass wir Motorradfahrer immer sofort behandelt werden wie die Verbrecher. Was hat denn zu schnell Fahren mit Motorrad sicherstellen zu tun? Man bekommt die vorgesehenden Strafe und gut ist. Alles andere finde ich quatsch. Die Autos werden auch nicht beschlagnahmt.

Das hängt wohl auch davon ab, wie sehr der Betreffende zu schnell unterwegs war.
Wenn die "Rennlizenz" ohnehin beschlagnahmt wird, dann dürfte die zusätzliche Beschlagnahme des Bocks ja wohl auch nicht mehr viel ausmachen.
Ich habe das allerdings bisher nur gehört in Fällen, in denen zweifelhaft war, ob die Maschine illegal getunt war, sie also schneller gemessen worden war, als die technisch überhaupt fahren dürfte.