Was sagt die Rechtsprechung zu zu niedrigem Reifendruck?

gefragt von Mesastop am 26.05.2009 um 19:23 Uhr

Wie schaut es aus, wenn man in einen Unfall involviert ist, den man selber nicht verursacht hat und ein Gutachter feststellt, dass der Reifendruck zu niedrig war? Kann daraus dem Kradfahrer eine Mitschuld gegeben werden bzgl. zu langer Bremsweg etc. ? Dabei meine ich einen absichtlich herunter gesetzten Luftdruck, um den Reifen wärmer zu bekommen bzw. um ihm ein wenig mehr Eigendämpfung zu geben.

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my666
beantwortet von my666 am 26. Mai 2009 19:43
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Ob es da ein Urteil gibt, weis ich nicht. Sollte ein Gutachter aber feststellen, das mit korrektem Luftdruck der Bremsweg kürzer gewesen wäre, ist eine Teilschuld meiner Ansicht nach gerechtfertigt.


1200RT
beantwortet von 1200RT am 26. Mai 2009 19:59
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Ich kenne wie my666 keine Urteile, wenn Du den Druck im Bereich der Toleranzen absenkst, dann kann da m.E. gar nichts passieren. Wenn Du aber im Straßenverkehr mit halben Luftdruck unterwegs bist, dann gefährdest Du Dich selber, alle anderen Verkehrsteilnehmer und bekämst mit Sicherheit eine Mitschuld. MfG 1200RT

Kommentar von Cebe43eababd37096e7dffe30ed74922smallNoge54 am 26. Mai 2009 22:54

...und zu recht!!


anonym
beantwortet von frschilling am 26. Mai 2009 20:06
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Das sehe ich genauso, wobei ich mir jedoch nicht vorstellen kann, dass sich der Bremsweg dadurch so dermaßen verlängert, dass allein dies letztlich unfallursächlich sein kann.


triplewolf
beantwortet von triplewolf am 26. Mai 2009 20:04
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Das ist eine interessante Frage, aber ich denke die Beweislast würde beim Ankläger liegen und das ist fast unmöglich zu belegen, die Luft könnte auch beim Unfall entwichen sein oder der Fülldruckanzeiger beim Luft prüfen könnte defekt gewesen sein usw. Ein erfahrener Anwalt würde die Behauptungen des Sachverständigen in der Luft zerreissen und so Argumentieren das keine Schuld nachgewiesen werden kann.


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