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Was passiert, wenn ein Motorrad nicht die Prospektleistung erreicht?

gefragt von Rainbow am 21.08.2007 um 18:33 Uhr

"Uns Heinz" ist ja nicht nur begnadeter SUPA-MOTO-KRECK, er quält auch gerne seine HAYABUSA (Bj. 2007, 9000 km). Was ihn aber noch mehr quält, sind die Leistungskurven, die das Teil heute morgen gezeichnet hat: am Hinterrad 151 PS, mit viel Wohlwollen werden daraus ca. 166-Kurbelwellen-PS. Betuppt ihn SUZUKI da um die versprochenen 175 PS und kann er deshalb ggf. vom Kauf zurücktreten? Der Prüfstand war ein BOSCH LPS 002.


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Gixxe
beantwortet von Gixxe am 21. August 2007 18:46
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Hallo Rainbow ! "Uns Heinz" sollte mal zu seinem Händler gehen und fragen, was zu tun ist. Meines Wissens nach gibt es bei Motorrädern, die noch unter Garantie fallen und ihre Papierleistung ohne Modifikation krass unterschreiten eine Regelung, bei der man das Motorrad zurückgeben und entweder den Gegenwert, oder ein Motorrad, dass die Vertragsbedingungen erfüllt (auch PS) einfordern kann. Allerdings wird Suzuki sicher auf einen werkseigenen Prüfstand plädieren oder einen Gutachter hinzuziehen wollen.

Wenn das Ergebnis stimmt, habt ihr gute Chancen !

Gruß von der Rennleitung, Gixxe


Frank
beantwortet von Frank am 21. August 2007 20:47
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Die Motorleistung eines Motorrades oder Autos die in den Prospekten und in den Fahrzeugpapieren angegeben ist, ist eine (juristisch) zugesicherte Produkteigenschaft. Diese Produkteigenschaft muß vorhanden bzw. nachvollziehbar sein. Ein Beispiel: Im Prospekt steht rechter Außenspiegel, wenn der bei Auslieferung fehlt muß der Händler kostenfrei nachrüsten. Aber bei Motorleistungen darf die Motorleistung von der angegebenen (nach heutigem Stand der Technik) um +/- 5% abweichen. Liegt die Abweichung außerhalb kann das Fahrzeug gewandelt werden, oder aber der Kaufpreis gemindert werden. Da ein Händler oder der Hersteller kein Interesse hat das fahrzeug zu wandeln wird man in der Regel eine Leistungsmessung durchführen. Dabei ist zu beachten, daß auch die Toleanzen eines Leistungsprüfstandes +/- 3% berücksichtigt werden. Wenn man sich auf dieses Verfahren einläßt sollte man sicherheitshalber einen Gutachter hinzuziehen oder vorab in eigener Regie eine Leistungsmessung durchführen. Der Bosch Leistungsprüfstand ist LPS 002 ist soweit OK. Bei der Messung müssen aber die Korrekturfaktoren für Luftdruck und Lufttemperatur berücksichtigt werden. Das ist aber im Meßblatt des LPS 002 beschrieben.


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