Was passiert bei einem Auspuff-Selbstbau bei einer Kontrolle?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tja, Du alter Balawaheini, haste zu wenig Dämmwolle rein gepackt?

Grundsätzlich sind bei älteren Motorrädern, die mit ET nicht mehr so gut versorgt werden können, die Massnahmen zur Geräuschdämpfung ein zu halten.

Wenn Du also einen Eigenbauauspuff anschraubst, dann sollte der zumindest genauso gedämpft sein, wie der, der vorher verbaut war. Bis Baujahr 1989 ist es eh relativ egal, was da hinten drauf steht auf dem Auspuff, da dann die Emmisionswerte ( Geräusche ) noch wesentlich höher lagen. Habe an einer TR1 eine Selbstbauauspuffanlage mit zwar Serienkrümmern, aber normalerweise nicht zulassungsfähigen End-Tröten verbaut, die aber nachträglich so gedämpft wurden, das es auch bei der Abnahme beim TÜV keinen Stress gab.

Eigentlich sagte er, braucht man den nicht eintragen, da er "Seriennah trötet" aber sicher ist sicher! Was willst Du in 20 Jahren machen, wenn kein Anbieter mehr nen Auspuff für Deine Trude baut, und du Ersatz brauchst. Du baust Dir einen adäquaten Auspuff.........

Viel Spaß bei Eurer Diskussionsrunde :-)

Ist schon klar mit der Technik. Du konntest Dich ja von dem Klang bei meinem „Selbstbauauspuff“ überzeugen. Mir geht es nur darum, ob jemand in der „Neuzeit“ Erfahrungen gemacht hat, der mit einem nicht zugelassenen Auspuff erwischt wurde. Bike stehen lassen, eingezogen oder nur Vorfahrt zum TÜV? Natürlich nicht extrem laut und nicht ohne Kat an einer Kat-Maschine. Da ist es ja klar.

Ich habe vor, mir wieder einen Auspuff zu bauen, der aber nicht in einem zugelassenem „Gehäuse“ steckt, sondern eine eigenwillige Form hat. Natürlich kein „offener“ und peinlich klingender Auspuff. Die Konditionen einer Einzelabnahme kläre ich noch. Gruß Bonny

0
@Bonny2

Du bist also eh schon in Kontakt mit einem Techniker vom TÜV?

0
@RosineAUT

Nein, noch nicht. Ich erkundige mich aber (unabhängig vom Bauvorhaben). Gruß Bonny

1
@Bonny2

Na dann mal viel Erfolg beim schräubeln......

1
@Bonny2

Ich kann jetzt zwar nicht im Bezug auf Motorräder oder KFZ sprechen, aber bei div. Konstruktionen, die durch den TÜV (Anm: nicht der von euch in DE) mussten, hat ein kleines Gespräch vor der Fertigung geholfen. Der für die später notwendige Abnahme zuständige TÜVler konnte so gleich sagen, was für ihne interessant ist und wie er sich xyz vorstellt.

Hoffentlich ist der Text irgendwie lesbar (wollte ihn so allgemein wie nur möglich halten).

1
@RosineAUT

Also ich kann das auch nur in Bezug auf diverse Sportwagen schreiben, bei denen die Auspuffanlage aus irgend welchen Komponenten bestand, die aber allesamt nicht Original waren, weil es nichts mehr gab. Ich spreche da von alten Gordinis, und Alpine Renault´s. Selbst bei Polizeikontrollen gabs da nie Ärger, weil die Lautstärke normal war, und dann interessiert die Uniformierten noch viel weniger, wie das Teil unten drunter oder innen drin aussieht. Aufmerksam werden diese erst, wenns Krach macht!

2

wenn du das teil dem tüv vorgeführt hast, und der dir eine schriftliche betriebserlaubnis erteilt, oder du vorher eine algemeine betr.erl. bekommen hast, was ich bezweifle, lassen sie dich weiterfahren, andernfalls kassieren sie das bike. bei akrapovic, bos u.a. existieren für die meisten anlagen, es sei denn sie sind nur für den rennsport, eine allgem. betr. erl., die durch eine eingestanzte nummer für die polizei sichtbar auf dem endtopf zu sehen ist. auch sollte man den db-killer nicht ausbohren, sonst gibt´s auch mecker. die meisten töpfe haben auch mit db-killer einen guten sound.

Ich weiß zwar nicht, woher Deine "Weißheiten" stammen, aber ich habe meine letzten Fragen aus anderen Gründen gestellt, nicht weil ich es nicht weis. Deine "Erklärung" in Bezug "Hydrauliköl in der Bremse" kommentiere ich jetzt nicht. ---

Nun zu Deiner Antwort auf diese Frage: Der TÜV "kassiert" kein Bike. Die können nur die Betriebserlaubnis löschen. Auch können die Dich am Wegfahren vom TÜV-Gelände nicht hindern. Die werden aber die Polizei in Kenntnis setzen und die werden Dich "einfangen". Fahren ohne Betriebserlaubnis wird teuer. Um eine Weiterfahrt zu verhindern könnte die Polizei schon das Motorrad "Sicherstellen" und zur technischen Untersuchung bei der Polizei (nicht beim TÜV, sondern zur KTU) vorführen. Der TÜV erteilt mir keine "allgemeine" Betriebserlaubnis. Nach bestandener "Einzelabnahme" (Geräusch, Abgas, Befestigung, Dichtigkeit usw.) bekomme ich den Auspuff als "Sonderauspuff" eingetragen. Die Genehmigung gilt nur für mein Motorrad und ist nicht übertragbar.

Mag das im Ausland anders sein, hier in Berlin ist das so. Ich denke, so wird auch in ganz Deutschland verfahren. --- Nebenbei bemerkt: Benutze die Groß- und Kleinschrift. Kommt hier besser an, weil es "höflicher" aussieht. ;-) Gruß aus Berlin, Bonny

2