Muss ich das Bike erst abmelden, bevor ich es verkaufe? Wenn nämlich an dem Bike mein Kennzeichen dran ist und der neue Besitzer es mitnimmt, bin ich doch auch noch dafür haftbar? Oder wie sieht das rechtlich aus?

Dafür gibt es Musterkaufverträge in denen Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten wird. Damit scheiden Knöllchen schon mal aus, allerdings hatte ich mal mit dem Finanzamt Probleme, weil der neue Besitzer es nicht zeitnah umgemeldet hat und so sollte ich die Steuer dennoch bezahlen. Versicherung hingegen war aufgrund des Übergabeprotokolls kein Thema.