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Was ändert sich genau nach den ersten 6 Monaten wärend einer 24 Monatigen Garantiezeit?

gefragt von Spenst2000 am 21.10.2007 um 10:18 Uhr

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Frank
beantwortet von Frank am 21. Oktober 2007 11:29
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Verstehe die Frage nicht!

Kommentar von F9dc77cece7fa16f6edd2d1d64853e4bsmallFrank am 21. Oktober 2007 15:19

Das Sichwort von Spenst "Beweislast". Im Zeitraum von 7 bis 24 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer glaubhaft machen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 21. Oktober 2007 14:20
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Innerhalb der ersten sechs Monat muss der Händler Dir bei einem Schaden beweisen, dass Du irgendeinen Fehler in der Bedienung oder Wartung gemacht hattest, der ursächlich für den Schaden war.

Nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweislast um, Du müsstest also ev. beweisen, dass Du alle vorgeschriebenen Wartungen regelmässig hattest durchführen lassen.


anonym
beantwortet von Spenst2000 am 21. Oktober 2007 14:07
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Habe mal gehört, daß sich nach 6 Monaten die "Beweißlast" ändert, verstanden habe ich es auch nicht, darum Frage ich.




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