
Innerhalb der ersten sechs Monat muss der Händler Dir bei einem Schaden beweisen, dass Du irgendeinen Fehler in der Bedienung oder Wartung gemacht hattest, der ursächlich für den Schaden war.
Nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweislast um, Du müsstest also ev. beweisen, dass Du alle vorgeschriebenen Wartungen regelmässig hattest durchführen lassen.
Habe mal gehört, daß sich nach 6 Monaten die "Beweißlast" ändert, verstanden habe ich es auch nicht, darum Frage ich.
Das Sichwort von Spenst "Beweislast". Im Zeitraum von 7 bis 24 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer glaubhaft machen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.