ktmracer2004 am 19.06.2008 um 8:27 Uhr
Dann würde man sich den ersten Besitzer doch sparen und man könnte die Maschine für mehr wieder verkaufen!!! Wäre doch eine gute Möglichkeit oder?
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Weil das keine Überführungs- oder Testfahrten wären und die Versicherung deshalb nicht ausreichend wäre.

Die Antwort ist nicht ganz korrekt. Das rote Schild setzt zuwangsläufig ein Fahrtenbuch vorraus. Das ist des Pudels Kern. Versicherungsschutz besteht in jedem Fall. So ein Schild ist aber i.d.Regel nur im Zusammenhang mit einer Betriebshaftpflichtvers. zu bekommen und das nichteinmal von jeder Versicherung. Es gibt nur wirklich wenige die das anbieten. Das zugelassene Vorführmoped kann ja auch günstiger verkauft werden u somit die Zulassungsstatistik des Händlers erhöhen. Es gibt da interessante Varianten, die jedoch nicht hier von mir erwähnt werden können.

Neben dem Thema Haftung wird von den Motorradimporteuren/Herstellen von den Händlern verlangt, eine gewisse Anzahl Vorführmaschinen vorzuhalten. Die gehen dann in die Zulassungsstatistik ein und werden von einigen aufgrund des Preisabschlags auch gern gekauft.