gutefrage.net
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Wann können bei einem Unfall nicht zugelassene Rückspiegel zum Versicherungsproblem werden?

gefragt von newtonmeter am 23.07.2008 um 11:05 Uhr

Hallo, ich meine jetzt nicht den klaren Fall, wenn ich zum Überholen ausschere und mich von hinten jemand erwischt, den ich in diesen z.B. zu kleinen Spiegeln nicht gesehen habe. Wird ein gegnerischer Anwalt immer versuchen, diesen Sachverhalt zum Vorteil des anderen zu nutzen, auch wenn die Spiegel nichts mit dem Unfallhergang zu tun hatten?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Versicherung (85)
Unfall (76)
Rückspiegel (10)
ähnliche Fragen

Reply_as_guest     Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 23. Juli 2008 11:12
1x
Thumb_up

Was der gegnerische Anwalt alles anstellen wird, ist natürlich nicht vorhersagbar, aber Probleme mit Deiner Versicherung dürfte es nur geben, falls die "falschen" Spiegel ursächlich waren für den Unfall.


detlef
beantwortet von detlef am 23. Juli 2008 14:37
0x
Thumb_up

doofes aber realistisches beispiel:

wenn du wegen deiner zu kleinen spiegel beim überholen ein von hinten kommendes auto übersiehst, dann kannst du pech haben das wenn das teil keine enummer hat, du nichts von der versicherung bekommst.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter motorradfrage.net angebotenen Dienste und Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.