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Wann entsteht ein Kaufvertrag bei einem Online-Angebot?

gefragt von xfast am 07.07.2008 um 21:02 Uhr

Hallo, Wenn ich mein Bike online bei mobile.de einstelle, ist das ja noch kein Angebot, sondern eine Aufforderung zum Angebot, welches ich annehmen oder ablehnen kann. Nun mailt ein Interessent: "Ich kaufe dein Bike und hole es in drei Wochen ab. Bitte um Bestätigung per Mail oder Telefon." (Angebot) Wenn ich jetzt antworte, OK, ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. (Annahme) Wenn ich nun aber gar nicht antworte, dann kommt doch nicht etwa "stillschweigend", durch irgendwelche versäumten "Fristen" oder was weiß ich, etwas zustande oder so. Oder?


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anonym
beantwortet von KawaTom am 7. Juli 2008 21:23
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Also: Wie Du schon geschrieben hast, sobald Du ja sagst, ist eine zweisitige Willenserklärung abgeben worden. Diese WE ist für beide Seiten bindend. Ich denke mal dass Du keine Nachteile durch die Nichtbeantwortung hast.

Was spricht aber dagegen dem Interessenten abzusagen? Du brichst Dir keinen Zacken aus der Krone :-)


Gasistrechts
beantwortet von Gasistrechts am 8. Juli 2008 13:46
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Antworte doch, dass Du Dich meldest, wenn es dann noch nicht verkauft ist.


Acheron
beantwortet von Acheron am 8. Juli 2008 14:24
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Das Angebot kommt aber nicht auf Englischß Sonst blos die Finger weg!


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