Dürfen die das einfach so? Da könnte man ja an Willkür denken, gibts da genaue Vorschriften?

Auch bei verkehrsgefährdender Fahrweise - und da hat die Polizei grossen Auslegungsspielraum...

ja, bei etwas was die fahrsicherheit beeinträchtigt oder auch wenn etwas illegales verbaut ist.
Es gibt da sicherlich ganz bestimmte Vorschriften. Ich kann mir vorstellen daß eine Sicherstellung z.B. bei Verkehrsunsicherheit so ein Fall ist.