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Verspiegeltes Versierm kein Versicherungsschutz ab 6Uhr abends?

gefragt von ktmracer2004ktmracer2004 am 02.10.2007 um 14:14 Uhr

Habe letzlich mitbekommen, wie sich Motorradfahrer über verspiegelte Visiere unterhalten hatten. Sie waren sich alle einig, dass ab 6 Uhr abends kein Versicherungsschutz mehr vorliegt. Kann das jemand von euch bestätigen oder mich richtig aufklären?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. Oktober 2007 16:57
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Die Grenze 18:00 Uhr kann ich nicht nachvollziehen, da die Dunkelheit, ab der verspiegelte Visiere nachteilig sind, ja jahreszeitlich bedingt zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten einsetzt.

Im Dunkeln sollte man diese Visiere nicht fahren, da sie zuviel Licht schlucken.


anonym
beantwortet von palatinobiker am 2. Oktober 2007 19:29
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demosthenes und bmwpeter haben das Wesentliche gesagt. Und "unzureichende Sicht wegen Spiegelvisier" kann auch z. B. im Tunnel eine Idee sein, die eine Versicherung zum Anlass nimmt, sich nach einem Unfall in Sachen Zahlung querzustellen.


bmwpeter
beantwortet von bmwpeter am 2. Oktober 2007 18:36
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klar, die uhrzeit ist quatsch, da hat demosthenes vollkommen recht. wenn allerdings nachgewiesen werden kann, das man nur eine unzureichende sicht zur zeit des unfalls hatte - kann es durch aus dazu kommen das einen die versicherung in regress nimmmt.




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