750Gix am 03.08.2008 um 17:11 Uhr
Kurze Frage: Wie sieht es denn aus, wenn ich bei den Versicherungsbedingungen die Klausel habe, dass das Motorrad nachts hinter einem abschließbaren Zaun stehen muss, ich jedoch bei einem Freund in der Stadt übernachte und das Motorrad dort am Straßenrand gestohlen wird? Muss die Versicherung im Diebstahlfall trotzdem zahlen?

Das ist Auslegungssache und wenn Du sicher sein willst, das Richtige zu tun, dann wende Dich mit Deiner Frage schriftlich (wegen der Beweissicherung) an Deine Versicherung.
Im Regelfall beziehen sich solche Einschränkungen immer nur auf Deinen ständigen Wohnort, nicht jedoch auf das Abstellen an anderen Orten. Wie sollte es denn sonst zum Beispiel bei einer Urlaubsreise oder ähnlichem funktionieren?
Aber die Anregung, die Versicherung hier zu einer schriftlichen Stellungnahme aufzufordern, ist sicherlich nicht verkehrt.