motorradfrage.net
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Versicherung und Stellplatz?

gefragt von 750Gix750Gix am 03.08.2008 um 17:11 Uhr

Kurze Frage: Wie sieht es denn aus, wenn ich bei den Versicherungsbedingungen die Klausel habe, dass das Motorrad nachts hinter einem abschließbaren Zaun stehen muss, ich jedoch bei einem Freund in der Stadt übernachte und das Motorrad dort am Straßenrand gestohlen wird? Muss die Versicherung im Diebstahlfall trotzdem zahlen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Versicherung (103)
Recht (16)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 3. August 2008 18:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist Auslegungssache und wenn Du sicher sein willst, das Richtige zu tun, dann wende Dich mit Deiner Frage schriftlich (wegen der Beweissicherung) an Deine Versicherung.


anonym
beantwortet von ElPri am 3. August 2008 19:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Regelfall beziehen sich solche Einschränkungen immer nur auf Deinen ständigen Wohnort, nicht jedoch auf das Abstellen an anderen Orten. Wie sollte es denn sonst zum Beispiel bei einer Urlaubsreise oder ähnlichem funktionieren?

Aber die Anregung, die Versicherung hier zu einer schriftlichen Stellungnahme aufzufordern, ist sicherlich nicht verkehrt.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Versicherung: Welche ist besonders günstig?

    Wechselt Ihr öfter euere Versicherung ? Chart (4 Stimmen)

    Welche Versicherung honoriert eine Alarmanlage oder Kettenschloß?

Die unter motorradfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.