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Bei Privatverkäufen gilt immer noch "gekauft wie gesehen", außer man vereinbart etwas anderes im Vertrag. Händler hingegen müssen zumindest 1 Jahr Gewährleistung bieten, Garantien sind grundsätzlich freiwillig. Bei Privatverkäufen darauf achten, dass sich kein Händler dahinter verbirgt ! Das ist eine geläufige Masche, um die Gewährleistungspflicht zu umgehen.