Ivenhohe2008 am 04.06.2008 um 21:02 Uhr
Ist die Versicherunf verpflichtet Unfallbekleidung und Helme zu ersetzen? Mit oder Ohne Abstriche?

Die "gegnerische" Versicherung muss diese Dinge (Zeitwert) natürlich ersetzen, bei einem Alleinunfall dürfte die eigene Versicherung das aber wohl nicht tun.

Das mit dem Zeitwert ist nicht ganz korrekt. Helm und Kombi haben keinen real bewertbaren Zeitwert. Wenn die Sachen also nicht mehr als z.B. 5 J und älter sind, wird i.d. R. der Wiederbeschaffungswert erstattet, da es sich hier um Kosten handelt die üblicherweise nicht höher als 1000€ betragen.Z.B. Kombi 600, Helm 300-400. Sollten ss Maßanfertigungen sein, dann wird eventuell geprüft ob eine Reperatur sich rechnet. Am besten zum Anwalt, der regelt alles.