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Unfallfolgen

gefragt von Ivenhohe2008Ivenhohe2008 am 04.06.2008 um 21:02 Uhr

Ist die Versicherunf verpflichtet Unfallbekleidung und Helme zu ersetzen? Mit oder Ohne Abstriche?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 4. Juni 2008 21:35
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Die "gegnerische" Versicherung muss diese Dinge (Zeitwert) natürlich ersetzen, bei einem Alleinunfall dürfte die eigene Versicherung das aber wohl nicht tun.


mokosolo
beantwortet von mokosolo am 5. Juni 2008 12:40
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Das mit dem Zeitwert ist nicht ganz korrekt. Helm und Kombi haben keinen real bewertbaren Zeitwert. Wenn die Sachen also nicht mehr als z.B. 5 J und älter sind, wird i.d. R. der Wiederbeschaffungswert erstattet, da es sich hier um Kosten handelt die üblicherweise nicht höher als 1000€ betragen.Z.B. Kombi 600, Helm 300-400. Sollten ss Maßanfertigungen sein, dann wird eventuell geprüft ob eine Reperatur sich rechnet. Am besten zum Anwalt, der regelt alles.


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