gutefrage.net
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Unfall bei Eis und/oder Schnee : Zahlt die Versicherung ?

gefragt von EazyriderEazyrider am 05.11.2007 um 18:58 Uhr

.. oder handelt es sich beim Fahren während widrige Verhältnisse herrschen (Schnee/Graupel/Eis etc) um eine grobe Fahrlässigkeit ? Nehmen wir mal an, man fährt bei Schneefall, rutscht in der Kurve weg und das Motorrad zerdeppert eine parkende Blechdose. Weiß jemand Bescheid ? Mein Brummer bleibt diesen Winter angemeldet, da ist sowas schon gut zu wissen :) Auch wenn ich nicht unbedingt vorhabe, bei Schnee und Eis zu fahren...

cruisergruß, Eazyrider


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Versicherung (93)
Winter (91)
Unfall (83)
ähnliche Fragen

Reply_as_guest     Reply


McDrive
beantwortet von McDrive am 5. November 2007 20:21
5x
Thumb_up

Für die Schäden am fremden Fahrzeug wird deine Haftpflicht Versicherung zahlen, so oder so. Solltest Du eine Vollkasko für dein Moped haben, wird auch diese zahlen. Die Versicherung wird es schwer haben, die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, aber sie könnte es versuchen. McDrive

Kommentar von 551fe99f715b21939bf25c57c4ffcb51smallBOXERchamp am 6. November 2007 20:23

Die Aasgeier versuchen doch alles ;)

Kommentar von 2c3f2d2a9bb9f018480914edaf7a469dsmallEazyrider am 6. November 2007 20:24

Da habt ihr beide Recht ;) Danke für die Antwort, McDrive !


Frank
beantwortet von Frank am 6. November 2007 11:30
3x
Thumb_up

Es gibt Versicherungen die haben in ihren Geschäftsbedingungen "Einwände" bezüglich der (groben) Fahrlässigkeit festgeschrieben. D.h. wenn da zum Beispiel stehen würde, dass bei Motorradfahren im Schnee keine Haftung übernommen wird braucht der Versicherer auch im Schadenfall nicht zu zahlen. Jeder sollte sich das "Kleingedruckte" vor dem Abschluß einer Versicherung durchlesen damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.

Kommentar von 2c3f2d2a9bb9f018480914edaf7a469dsmallEazyrider am 6. November 2007 20:25

Danke für die Antwort, Frank ! Ja, heutzutage muss man überall aufpassen. Ich glaube, am Wochenende krame ich mal meinen Vertrag heraus, vielleicht findet sich ja was :) Aber nach euren Antworten glaube ich auch nicht mehr, dass sie einem sowas anhängen können .. cruisergruß


EisernesPferd
beantwortet von EisernesPferd am 6. November 2007 10:54
2x
Thumb_up

Sonst wären ja alle Unfälle bei Regen, Schneematsch etc. grob fahrlässig und alle Verkehrsteilnehmer müssten bei schlechtem Wetter zuhause bleiben:)

Kommentar von 2c3f2d2a9bb9f018480914edaf7a469dsmallEazyrider am 6. November 2007 20:25

Hallo EisernesPferd ! ja , ich dachte da an solche Klauseln, wie sie Frank beschrieben hat ! Danke für die Antwort !




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter motorradfrage.net angebotenen Dienste und Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.