Eazyrider am 05.11.2007 um 18:58 Uhr
.. oder handelt es sich beim Fahren während widrige Verhältnisse herrschen (Schnee/Graupel/Eis etc) um eine grobe Fahrlässigkeit ? Nehmen wir mal an, man fährt bei Schneefall, rutscht in der Kurve weg und das Motorrad zerdeppert eine parkende Blechdose. Weiß jemand Bescheid ? Mein Brummer bleibt diesen Winter angemeldet, da ist sowas schon gut zu wissen :) Auch wenn ich nicht unbedingt vorhabe, bei Schnee und Eis zu fahren...
cruisergruß, Eazyrider
Für die Schäden am fremden Fahrzeug wird deine Haftpflicht Versicherung zahlen, so oder so. Solltest Du eine Vollkasko für dein Moped haben, wird auch diese zahlen. Die Versicherung wird es schwer haben, die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, aber sie könnte es versuchen. McDrive

Es gibt Versicherungen die haben in ihren Geschäftsbedingungen "Einwände" bezüglich der (groben) Fahrlässigkeit festgeschrieben. D.h. wenn da zum Beispiel stehen würde, dass bei Motorradfahren im Schnee keine Haftung übernommen wird braucht der Versicherer auch im Schadenfall nicht zu zahlen. Jeder sollte sich das "Kleingedruckte" vor dem Abschluß einer Versicherung durchlesen damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Eazyrider am 6. November 2007 20:25 Danke für die Antwort, Frank ! Ja, heutzutage muss man überall aufpassen. Ich glaube, am Wochenende krame ich mal meinen Vertrag heraus, vielleicht findet sich ja was :) Aber nach euren Antworten glaube ich auch nicht mehr, dass sie einem sowas anhängen können .. cruisergruß

Sonst wären ja alle Unfälle bei Regen, Schneematsch etc. grob fahrlässig und alle Verkehrsteilnehmer müssten bei schlechtem Wetter zuhause bleiben:)
Eazyrider am 6. November 2007 20:25 Hallo EisernesPferd ! ja , ich dachte da an solche Klauseln, wie sie Frank beschrieben hat ! Danke für die Antwort !
Die Aasgeier versuchen doch alles ;)
Da habt ihr beide Recht ;) Danke für die Antwort, McDrive !