Gasistrechts am 23.09.2008 um 16:54 Uhr
Bei PKWs übernimmt die Teilkasko ja Glasschäden, fällt bei Motorrädern auch der Spiegel darunter? Muss ich das erklären oder rechtfertigen, wenn ich einen kaputten Spiegel der Versicherung melde?
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Wenn der Spiegel geklaut werden würde mit polizeilicher Anzeige gegen Unbekannt...
...dann würde die Versicherung bezahlen.
Gruß, Iceman

Ja, aber auch wenn das Motorrad umfällt, muß ja nicht beim Abstellen passiert sein. Vielleicht ist es durch einen Windstoß umgfallen. Beim PKW würde die Versicherung das Spiegelglas ersetzen, falls es diese einzeln gibt. Da es beim Motorrad meist nur komplette Spiegel gibt, werden diese ersetzt, wenn das Glas gebrochen ist, auch wenn die Verkleidungsscheibe, oder das Hauptscheinwerferglas gerissen sit, kann es je nach Versicherungsgesellschaft mitversichert sein. Es lohnt sich immer den Versicherungsservice anzurufen und nachzufragen. Die Frage ist allerdings, ob eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung nich teuerer ist, als eine mit SB. So Teuer sind ja Glasteile beim Motorrad nicht.......
Viel Spaß dabei, dies der Versicherung zu erklären.
Beim Pkw bekommt man zum Beispiel für eine abgeknickte Antenne überhaupt nichts, nur, wenn sie geklaut wurde, wird bezahlt.
Ich würde hier den Weg des geringsten Widerstandes gehen...
Gruß, Iceman