Tüv ohne zweiten Rückspiegel?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich habe trotz das meine Motorrad vor 1990 Gebaut wurde, einen 2. Spiegel verbaut, um mein durch den Helm "beschränktes" Gesichtsfeld nach hinten zu erweitern. Wer nur mit einem Spiegel herum fährt, gefährdet sich, und die anderen, weil er nicht genügend Übersicht nach "hinten" hat. Spätestens, wenn der "Ein Spiegel Fahrer" mal die Erfahrung gemacht hat, das er etwas übersehen hat, und noch mal gerade so aus einer brenzligen Situation heraus kam, wird er den 2. Spiegel nachrüsten..... hoffentlich :-)

Seltsame Antworten gab es zu der Frage. Vorallem aus der Kategorie Meinung und nicht sachliche Antwort.

Zur Frage wie folgt. - Selbst kein Spiegel stellt nicht den Tatbestand dar der zu einer Fahrzeugstilllegung reicht. Als Beispiel, das Mottorrad fällt um und ein Spiegel geht kaputt, selbstverständlich darf man das Fahrzeug noch bis zur Werkstatt Heim oä bewegen. Im Falle einer Polizeikontrolle würde eine sg Fahrzeugvorführung angeordnet. Dh binnen 5 Tagen muss man zur Polizei und ein Mottorrad mit 2 Spiegel vorzeigen. Die Dienststelle stempelt eine Karte ab, die muss zu der Stelle geschickt werden die den Mangel aufgenommen hat. - Wenn man keine Spiegel will, Nachrüstkamera mit Display einbauen, Spiegel autragen lassen.

  • Alles was vor Bj 1990 ist braucht eh nur einen auf der linken Seite.

  • Bin mir nicht ganz sicher, aber um 1960 gibt es noch eine Grenze, vorher war garkeiner Pflicht.