Strafzettel am Motorrad

5 Antworten

Auf dem Radfahrweg ist eben Parken verboten. Auch die Aussage, Du hast keinen Zettel gefunden, hat sicher jemand abgemacht, nützt nichts. Die Post kommt bestimmet. Auch Nichtbezahlen bringt nur etwas für den Staat. Habe alles schon hinter mir, wurde jedes Mal nur teurer (von 15.-Euro auf 60.- Euro). Bezahlen musste ich sowieso immer. Gruß Bonny

Einfach nicht bezahlen bringt nichts. Wenn du dich im Recht fühlst, dann mußt du aktiv dagegen vorgehen, Widerspruch einlegen, gegebenenfalls dagegen klagen. Die Frage ist: lohnt das? Die Summe wird nicht berauschend sein, außerdem mußt du genau hinschauen, die können alles Mögliche als Radweg deklarieren. Kommt es zum Prozeß könnte es sein, daß du die Frage beantworten mußt, wieso du überhaupt außerhalb öffentlicher Straßen gefahren bist, wenn dein Bike nicht wider Erwarten geflogen sein sollte. Es könnte eine heiße Kiste werden und steht wohl in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Gegen die Willkür der Ordnungsbeamten vorzugehen, sehe ich schon als sinnvoll an, zumal es im Ermessen der Behörde liegt, einem Führerscheinbesitzer bei mehrfachen Auffallen durch Falschparken ein Fahrverbot zu verhängen. Alles schon erlebt, wollte ich auch nicht glauben!

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Nicht bezahlen geht hier nicht so einfach. Als erstes Einspruch einlegen. Die Behörde muss Dir beweisen, das Du jemanden behindert hast (Foto, Zeugen usw...). Das können die aber meistens nicht. Vielleicht hattest Du ja eine Panne und hast Hilfe geholt? Also, wenn Du eine Verkehrsrechtschutz hast, sehe ich da keine Probleme, dieser Willkür der Ordnungshüter Herr zu werden.

Abgelegener Weg klingt für mich nicht nach öffentlicher Straße, sondern eher nach Waldweg mit "Durchfahrtsverbot für KFZ aller Art" oder so (mindestens). Wenn's so war, sei froh, dass Du nur ein Knöllchen wegen Falschparkens bekommen hast und Dein Moped nicht gleich abgeschleppt wurde. Chapp hat völlig Recht. Zahl Deinen Zehner oder was auch immer und lern was draus. Alles andere könnte erheblich teurer werden.

Im weiteren Procedere bekommst Du die Möglichkeit, Dich zu äussern bzw. Einspruch einzulegen und wenn Du dann keine "amtstaugliche" Begründung hast, wirst Du zahlen (und zwar mehr als vorher). Weigerst Du Dich dann immer noch gibt's evtl. Erzwingungshaft (bei mir mal für ein 10 Euro-Knöllchen 1 Tag). Du ziehst den Kürzeren, also ärgere Dich, aber zahle.