Stimmt es, dass fürs Quadfahren keine Helmpflicht besteht?

gefragt von Robot am 14.12.2009 um 14:47 Uhr
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19ht47
beantwortet von 19ht47 am 14. Dezember 2009 15:02
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Nach § 21a (2) StVO muss jeder Fahrer/Mitfahrer einen Helm tragen, der offene Kraftfahrzeuge mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benutzt. Hierbei ist es unerheblich, wievile Räder sie haben. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeuge Sicherheitsgurte haben, die angelegt werden müssen.

Kommentar von Simple_avatar2smallchapp am 14. Dezember 2009 15:07

Da habe ich von einem Polizisten eine andere Auskunft bekommen. Nach seiner Auskunft ist das eine rechtliche Grauzone. Außerdem müßten in diesem Fall auch Traktoren betroffen sein, es gibt eine Menge davon die offen sind, schneller als 20 kmh fahren dürfen und keinen Sicherheitsgurt haben.

Kommentar von Simple_avatar2smallchapp am 14. Dezember 2009 15:11

Du hast Recht. Das gilt seit 01.01.2006. Die Auskunft des Polizisten ist älter und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand.


Annette
beantwortet von Annette am 14. Dezember 2009 18:03
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Bei Quad´s besteht eine Helmpflicht .Ich bin 3 Jahre ein Sportquad (50PS) gefahren und mir wäre nicht im Traum eingefallen ohne Helm zufahren.


19ht47
beantwortet von 19ht47 am 14. Dezember 2009 15:02
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Nach § 21a (2) StVO muss jeder Fahrer/Mitfahrer einen Helm tragen, der offene Kraftfahrzeuge mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benutzt. Hierbei ist es unerheblich, wievile Räder sie haben. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeuge Sicherheitsgurte haben, die angelegt werden müssen.


chapp
beantwortet von chapp am 14. Dezember 2009 14:51
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Von der StVO her gesehen sind Quads keine Motorräder sondern Autos. Folglich ist auch kein Helm vorgeschrieben und es genügt der Autoführerschein. Nur - wer auf diesen zugigen Kisten ohne Helm fährt ist selbst Schuld außerdem kann es im Falle eines Unfalles passieren, daß man sich bei Verletzungen von der Versicherung Fahrlässigkeit unterstellen lassen muß, falls man den Unfall überlebt hat. Abgesehen davon sind die Dinger ohnehin schon gefährlich genug. Aus diesen Gründen sollte sich diese Frage überhaupt nicht ernsthaft stellen.


anonym
beantwortet von tmpteam am 15. Dezember 2009 16:46
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Helm ist Pflicht, nicht nur rechtlich, sondern auch wenn man etwas Hirn besitzt ;-)



CosyOne
beantwortet von CosyOne am 14. Dezember 2009 16:39
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Auf jeden Fall muss er einen Helm tragen außer beim BMW Roller C3 da der ja einen Überrollbügel plus Anschnallgurte hat!

Kommentar von B412c079acded1d91ce156aabb413301smallKaheiro am 14. Dezember 2009 17:37

Das ist auch kein Moped...das ist ein Witz


ulrich
beantwortet von ulrich am 14. Dezember 2009 15:12
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Entweder -wie bei Trikes- Helm oder wenn Überrollbügel und Gurte vorhanden ohne.Siehe Eintrag im Kfzschein.


19ht47
beantwortet von 19ht47 am 14. Dezember 2009 15:02
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Nach § 21a (2) StVO muss jeder Fahrer/Mitfahrer einen Helm tragen, der offene Kraftfahrzeuge mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benutzt. Hierbei ist es unerheblich, wievile Räder sie haben. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeuge Sicherheitsgurte haben, die angelegt werden müssen.


19ht47
beantwortet von 19ht47 am 14. Dezember 2009 15:02
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Nach § 21a (2) StVO muss jeder Fahrer/Mitfahrer einen Helm tragen, der offene Kraftfahrzeuge mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benutzt. Hierbei ist es unerheblich, wievile Räder sie haben. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeuge Sicherheitsgurte haben, die angelegt werden müssen.


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