
Nach § 21a (2) StVO muss jeder Fahrer/Mitfahrer einen Helm tragen, der offene Kraftfahrzeuge mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benutzt. Hierbei ist es unerheblich, wievile Räder sie haben. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeuge Sicherheitsgurte haben, die angelegt werden müssen.

Bei Quad´s besteht eine Helmpflicht .Ich bin 3 Jahre ein Sportquad (50PS) gefahren und mir wäre nicht im Traum eingefallen ohne Helm zufahren.

Nach § 21a (2) StVO muss jeder Fahrer/Mitfahrer einen Helm tragen, der offene Kraftfahrzeuge mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benutzt. Hierbei ist es unerheblich, wievile Räder sie haben. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeuge Sicherheitsgurte haben, die angelegt werden müssen.
Von der StVO her gesehen sind Quads keine Motorräder sondern Autos. Folglich ist auch kein Helm vorgeschrieben und es genügt der Autoführerschein. Nur - wer auf diesen zugigen Kisten ohne Helm fährt ist selbst Schuld außerdem kann es im Falle eines Unfalles passieren, daß man sich bei Verletzungen von der Versicherung Fahrlässigkeit unterstellen lassen muß, falls man den Unfall überlebt hat. Abgesehen davon sind die Dinger ohnehin schon gefährlich genug. Aus diesen Gründen sollte sich diese Frage überhaupt nicht ernsthaft stellen.
Helm ist Pflicht, nicht nur rechtlich, sondern auch wenn man etwas Hirn besitzt ;-)

Auf jeden Fall muss er einen Helm tragen außer beim BMW Roller C3 da der ja einen Überrollbügel plus Anschnallgurte hat!
Kaheiro am 14. Dezember 2009 17:37 Das ist auch kein Moped...das ist ein Witz

Entweder -wie bei Trikes- Helm oder wenn Überrollbügel und Gurte vorhanden ohne.Siehe Eintrag im Kfzschein.

Nach § 21a (2) StVO muss jeder Fahrer/Mitfahrer einen Helm tragen, der offene Kraftfahrzeuge mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benutzt. Hierbei ist es unerheblich, wievile Räder sie haben. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeuge Sicherheitsgurte haben, die angelegt werden müssen.

Nach § 21a (2) StVO muss jeder Fahrer/Mitfahrer einen Helm tragen, der offene Kraftfahrzeuge mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benutzt. Hierbei ist es unerheblich, wievile Räder sie haben. Dies gilt nicht, wenn die Fahrzeuge Sicherheitsgurte haben, die angelegt werden müssen.
Da habe ich von einem Polizisten eine andere Auskunft bekommen. Nach seiner Auskunft ist das eine rechtliche Grauzone. Außerdem müßten in diesem Fall auch Traktoren betroffen sein, es gibt eine Menge davon die offen sind, schneller als 20 kmh fahren dürfen und keinen Sicherheitsgurt haben.
Du hast Recht. Das gilt seit 01.01.2006. Die Auskunft des Polizisten ist älter und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand.