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Stimmt es, dass beim Standgeräusch von Motorrädern vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben sind?

gefragt von daintreedaintree am 02.05.2008 um 17:49 Uhr

Wieso ist dann der Wert im Fahrzeugschein eingetragen?


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anonym
beantwortet von Zubizaretta am 3. Mai 2008 13:18
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Soweit ich weiß, misst die Polizei bei Kontrollen die Lautstärke bei einer Drehzahl von rund 4.000 bis 4.500 Touren in einem Abstand von 1m vom Auspuffende, So gesehen in Österreich bei einer "Lärmkontrolle" durch die Rennleitung. Die waren mit einem Hochleisutngsmicro und Laptop bestens ausgerüstet.


Gasistrechts
beantwortet von Gasistrechts am 4. Mai 2008 23:02
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Das Fahrgeräusch verursacht ja "Umweltverschmutzung". Das Standgeräusch gibt wohl schon Aufschluss darüber, ob alles unverändert ist.


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