brooks am 29.11.2007 um 0:06 Uhr
ich den rechten aber abbauen darf? aber nicht anders herum?

ein rückspiegel ist definitiv vorgeschrieben. das weiß ich. ob es der linke sein muss oder auch der rechte sein kann da bin ich mir nicht so sicher. aber ich würde den linken behalten, denn den benutzt man viel öfter. ich zumindest..

Maßgebend ist der § 56 der StVZO hier ein Auszug
5. bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 100 km/h
ein Rückspiegel an der linken Seite,
6. bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h
zwei Rückspiegel - jeweils einer an jeder Seite
Alles Klar?