Standgeräusch ermitteln

gefragt von CBRRIDERCBRRIDER am 18.06.2009 um 12:37 Uhr

Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Pegel meines Auspuffs. In welchem Abstand / Winkel etc. muss ich mein Schallpegelmessgerät an den Endtopf halten um ein aussagefähiges Messergebnis zu erzielen und wie groß darf die Toleranz (nach oben) sein, damit ich noch den TÜV / AU überlebe?

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Bonny2
beantwortet von Bonny2 am 18. Juni 2009 14:44
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Der Prüfer ermittelt ihn durch eine Nahfeldmessung. Das Messmikrofon bezieht dabei eine Position in 50 Zentimetern Abstand zur Austrittsöffnung des Schalldämpfers. Es zeigt mit seiner Achse im 45-Grad-Winkel zum Auspuffende und ist mindestens 20 Zentimeter vom Untergrund entfernt. Es ist parallel zum Untergrund ausgerichtet. Sofern das Motorrad mehrere Auspuffmündungen hat, die nicht weiter als 30 Zentimeter auseinander liegen, misst der Prüfer das Standgeräusch an einem mittleren Auspuffrohr. Oder er stellt das Messmikrofon an jenes Auspuffende, das am weitesten von der Fahrbahnoberfläche entfernt ist. Beträgt der Mittenabstand der Dämpferenden dagegen mehr als 30 Zentimeter, werden getrennte Messungen an jeder einzelnen Mündung fällig. Der größte Messwert ist dann fürs Standgeräusch maßgeblich. Der Untergrund des Messgeländes besteht entweder aus Asphalt oder aus Beton. Drei Meter um das Fahrzeug dürfen sich zudem keine schallreflektierenden Gegenstände befinden. Störgeräusche müssen mindestens zehn Dezibel unter dem zu messenden Schalldruckpegel liegen. Zur Ermittlung des Standgeräuschs lassen die Tester den Motor bis zur Hälfte der Nennleistungsdrehzahl hochdrehen, sofern diese über 5000/min liegt. Ist sie kleiner oder gleich diesem Wert, so muss das Triebwerk drei Viertel der Nenndrehzahl mobilisieren. Die Messapparatur ist während des gesamten Vorgangs eingeschaltet: Nach Erreichen und kurzzeitigem Halten der Prüfdrehzahl wird der Gasgriff geschlossen. Maßgeblich ist der Maximalausschlag des Zeigers am Messgerät. Die abgelesenen dB(A)-Werte werden auf volle Dezibel auf- oder abgerundet. Es sind in jedem Fall drei Messungen fällig. In Frage kommen nur aufeinander folgende Resultate, die nicht mehr als zwei dB(A) voneinander abweichen. Als Messergebnis gilt der größte der drei Werte. Max. 5db können überschritten werden. Gruß Bonny2

Kommentar von 5eb5d66f27924ee59b4e7d2aa63819a0smalltriplewolf am 18. Juni 2009 23:07

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