Spritzschutzkürzung

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Soweit ich das sehen kann - keine Gefährdung (scharfe Kanten usw.), keine deutliche [nachweisbare] Belästigung (z.B. durch Schmutz für den nachfolgenden Verkehr), keine Eingriffe in Lärm- und Abgasverhalten oder Sicherheitssysteme - sollte das so durchgehen... und im Zweifelsfall ist das doch eine Notreparatur, die Du gerade angefertigt hast, um nach einem Unfall mit dem Motorrad direkt zur Werkstatt zu fahren...

Keine Ahnung, würde da einfach mal warten, bis mich jemand anschreit :-) ist ja nicht unbedingt Sicherheits-relevant. Würde den Winkel noch etwas steiler machen, soweit es eben voll eingefedert möglich ist, ohne dass das Nummernschild am Hinterrad schleifen kann, dann wird dich wahrscheinlich niemand deswegen anhalten. Wenn der TÜV (oder wie heisst das in der Schweiz? (bist du aus der Schweiz? hab das aus dem Nummernschild geschlossen))) halt meckert, kannst du es immer noch richten.

Kennzeichenanbringung gem. §10 FZV (erst gar nicht durchlesen, außer bei Verstopfung). Lieber das Kennzeichen etwas senkrechter anbringen und darauf achten, dass du die Siegel mit den Schrauben nicht beschädigst. Die Kennzeichenbefestigung ist nicht Eintragungspflichtig.