Sonderlenker im Fahrzeugschein?

1 Antwort

Und nun?

Erwartest du, dass jetzt einer von "uns" sich die Dame vom Amt zur Brust nimmt und unterrichtet, wie man richtig zuhört?

Der "Fahrzeugschein" für das Kurzeitkennzeichen ist lediglich ein Provisorium. Dort werden keierlei Besonderheiten eingetragen.

Wenn keine ABE vorliegt, würde ich einfach nochmals zur Zulassungsstelle fahren und es dort abklären.

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@19ht47

@19ht47 Ja darauf wir es wohl hinauslaufen... Danke! 

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Ich hätte eher an etwas wie "Das wird in Feld XYZ Eingetragen, und steht deshalb nicht mehr bei den Besonderheiten" oder "Es sollte eigentlich in den Besonderheiten auftauchen, es scheint also vergessen worden zu sein." gedacht. Und ich komm ja überhaupt erst darauf weil in beiden bei Besonderheiten exakt das selbe steht nur halt der Lenker nicht.

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@jonathanipod4

...dann ist der Fehler wohl vom Kurzzeitkennzeichen-Fahrzeugschein in die jetzt gültige Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen worden.  

Egal was dort drinsteht: Niemand von der Zulassungsstelle hat das Recht, ohne Beantragung Eintragungen eigenmächtig zu entfernen.

Nebenbei: Das Feld trägt nach wie vor die Nummer 22.

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