yamracer am 03.08.2007 um 23:39 Uhr
Ich frage deshalb, weil sich ein Kollege seine komplette Front hat schreddern lassen (wie, darüber schweigen wir lieber - jedenfalls nicht absichtlich). Nun möchte er ein "revolutionäres" Cockpit (wie er es nennt) erschaffen - Ohne Tacho. Er meint, das Bike kann er sonst eh schon wegschmeißen, zum gelegéndlichen Rumheizen würde es schon noch reichen. Ich sagte ihm, ohne richtigen Tacho darf er nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Eine wilde Diskussion, habe ich Recht oder braucht man tatsächlich keinen Tacho ?
race it ! yamracer
Solange du nicht schneller fährt als er darf, braucht er keinen Tacho. Ist keine Pflicht. Aber man braucht ein gutes Geschwindigkeitsgefühl..

Hallo, ein Tacho ist auf jeden Fall Pflicht, er muss sogar beleuchtet sein. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1.
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie 2.
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.