joshua am 15.11.2007 um 20:13 Uhr
Ganz kurze Frage : Ich wurde heute auf dem Heimweg von der Arbeit bei einer Routinekontrolle rausgewunken. Keine Probleme, aber ich musste meinen Helm absetzen. Die Polizistin sah, dass ich einen Ohrstöpsel drin hatte, angeschlossen an meinen Mp3-Player. Ob vernünftig oder nicht, ich höre meine Umgebung trotzdem und bin bis dato unfallfrei. Auf jeden Fall meinte die Gesetzeshüterin, ich dürfe so nicht unterwegs sein und ausnahmsweise bekomme ich diesmal keine Verwarnung. Ich jedenfalls habe noch nie davon gehört, dass es verboten sei, Musik zu hören ?! Besonders bei nur einem Stöpsel im Ohr. Was sagt ihr ? Danke !

Kurze Antwort, siehe den Link http://www.motorradfrage.net/frage/darf-man-auf-dem-bike-mit-ohr-kopfhoerern-mus...
Moin, eventuell findest Du mehr unter folgendem Link. www.ifz.de Viel Spass beim Lesen.
Hey Frank ! Danke für den Hinweis, aber ich kenne den Thread schon. Habe immerhin selbst dort gepostet :) Nachdem ich dort deinen Beitrag und die Kommentare gelesen hatte, dachte ich eher, es sei erlaubt. Als ich dann aber heute nochmal angehalten und "verwarnt" wurde, war ich mir nicht mehr so sicher. Deswegen wollte ich nochmal explizit fragen. Dass der Fahrer selbst verantwortlich ist, heißt also, dass er z.B. die Lautstärke sowiet runterdrehen muss, dass er genug hört ? Danke für die Antwort !
moin joshua,...daß das Gehör nicht beeinträchtigt wird. So sagt es die StVZo. Bei der heutigen Rechtslage/rechtssprechung wird dem Fahrer sicherlich (beim Unfall) eine Teilschuld zugebilligt. Die Begründung wird in Richtung "mangelnde Aufmerksamkeit/Ablenkung tendieren. Dann gibt es immer noch den Emessensspielraum der Rennleitung.Wenn da arumentiert wird das Gehör sei eingeschränkt, würde ich es persönlich nicht auf einen einen Prozess ankommen lassen.
Hey Frank! Ok, jetzt ist alles klar. Vielen Dank für die Antwort !