Saisonkennzeichen überziehen?

8 Antworten

Versicherungsschutz (Haftpflicht) ist halt weg und (siehe @deralte) es ist ein Steuervergehen... wenn man sich die paar Euro zum Ganzjahreskennzeichen Unterschied nicht leisten kann, sollte man sowieso lieber U-Bahn fahren IMHO. Die Geschichte rechnet sich einfach nicht, schon allein wegen der erhöhten Unfallgefahr am Saisonbeginn ... ausserdem bin ich, wenn ich nicht durchfahre, alle Nase lang erkältet... soweit meine völlig objektiven Betrachtungen ;)


Ich schätze mal, dass Fahren ohne Versicherung und Fahren ohne Zulassung zum Tragen kommt. Dass sind 2 verschiedene "Vergehen", die dich den Lappen für viele Monate kosten können. Plus Idiotentest warscheinlich. Lohnt also nicht wirklich es zu versuchen. Im Gegenzug denke ich aber, dass kaum jemand darauf achtet, ob du fahren darfst oder nicht.

Dann wirst Du dazu verdonnert künftig die Unterhose über die Motorradklamotten überzuziehen, was aber nur bei Superman gewollt aussieht...

Ähhhhh, ich bin Supermann ---- Meine Frau nennt mich immer „mein kleiner Supermann“ (grins).

 

Im Ernst, die Frage habeich wirklich ernst gemeint. Mit dem Versicherungsschutz dachte ich mir, aber es ging um die Strafe. Es hatte sich ja am 1.11. angeboten bei dem Wetter und dann noch am Sonntag. Ich möchte nicht wissen wieviel Fahrer das Saisonende um einenTag „verlängert“ haben.

 

Ich hatte hier eine Diskussion was es an Strafen geben könnte. Gruß Detlef

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@Bonny2

Ich habe keine Ahnung, wie hoch die Straf ist, wenn man mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison erwischt wird.

Bei einem Unfall kann einem die Versicherung natürlich einen "Strich durch die Rechnung" machen. So lange man sich als Unfallverursacher nicht gerade nen Maserati als Unfallgegner aussucht, mag das finanziell auch noch alles - zwar verdammt ärgerlich - zu stemmen sein... jedoch an einen Unfall mit Verletzungen, evtl. bleibenden Schäden beim Unfallgegner, mag ich lieber nicht denken.

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Moin Detlef,

von mir kommt eine ernsthafte Antwort, die vielleicht übrerraschend ist: Wenn du, wie von dir geschildert, am 01. November mit dem Saisonkennzeichen ("X"-10) gefahren wärst, hättest du Steuerhinterziehung begangen. Und das ist ein Straftatbestand. 

Stimmt. Genau das hatte „Rolf“ auchgesagt. Du weißt wen ich meine. Soll Dich übrigens schön von ihm grüßen. Ich habe dann noch mal eine Frage die speziell an Dich gerichtet ist. Die hat sich aus dieser Frage ergeben. Die interessiert Rolf und mich wirklich. Dazu aber mehr wenn ich nachher zu Hause bin. Gruß Detlef

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