Rückbau auf Originalanlage - noch mal zur HU vorstellen?

2 Antworten

Das kommt ganz darauf an, was momentan in Deinen Papieren steht. In den allermeisten Fällen kannst Du nur einen Eintrag haben, also hast Du nur den Eintrag der "neuen" Anlage, und ein Rückbau wäre eine Veränderung und damit wieder eine Änderung der Eintragung.

Sowas kann man immer wieder bei ge- bzw. entdrosselten Motorrädern sehen (27kW), die erst ohne Drossel, dann mit Drossel fahren, und irgendwann darf dann der Fahrer die (längst ausgebaute) Drossel auch legal austragen lassen - auch wenn das eine Rückrüstung in den Originalzustand ist, muß diese Änderung eingetragen werden.

Anders sieht das aus, wenn es einen Eintrag der Art gibt "Werte X und Y bei Originalauspuffanlage, alternativ Werte A und B bei Anlage 123". Sowas kenne ich aber eigentlich nur von Farben (ideal: "unbekannt") und (abnembaren) Verkleidungen.

Wenn die alte Anlage die ursprüngliche Originalanlage ist, müsstest Du sie wieder umtragen lassen. Es dürfte aber unproblematisch sein. Wenn es jedoch eine Fremdanlage ohne ABE ist, müsstest du erst mal wieder zum TÜV, um eine Einzelabnahme zu machen