Reifen ohne Freigabe. was ist möglich?

gefragt von mogufu am 07.02.2010 um 10:45 Uhr

Ich werde demnächst ein Motorrad Bj. 1981 umbauen. Natürlich sollen auch moderne Reifen drauf. Was darf man da eigentlich und was nicht? Müssen die wenn sie keine Freigabe für das Modell haben vom Tüv abgenommen werden?

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Endurist
beantwortet von Endurist am 7. Februar 2010 11:01
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Schaue einfach nochmal genau in den Fz.-Brief. 1981 gab´s m.E. keine Reifenbindung (meine damaligen Fz. hatten keine) und du kannst dann alles fahren was zu den Größenangaben und Laufindex passt.

Gruß T.J.


anonym
beantwortet von Alpen am 7. Februar 2010 11:05
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Schau mal auf den Seiten der Reifenhersteller ob es schon Freigaben gibt.

z.B.Bridgestone:

http://bridgestone-freigaben.motorrad-daten.de/index.php?mode=shop_start&cat...

Wenn Du nichts findest besprech Dein Vorhaben mit einem TÜV-Onkel!

Kommentar von B4d68660c4a56181cd886fe5ecc08f71smallSpider am 7. Februar 2010 17:00

Genau solchen Tipp habe ich schon ein paar mal eingestellt. Ist so recht einfach, sich einen Überblick zu verschaffen. Vor allem kann man die Herstellerfreigabe dann immer mitführen, für die Kibara...


kobaia
beantwortet von kobaia am 7. Februar 2010 14:39
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Viele Fahrzeuge aus der Zeit haben noch Reifen in den Größen 3.50 x 18 oder 19 und 4.00 x 18 im Brief stehen.

Bridgestone baut für die Moppeds aus der "Epoche" einen erstklassigen Reifen in den typischen Massen als z.B. 100 x 18 bzw. 19 oder 110 x 18 bzs. 19 für vorne und 120x 18 für die hintere Felge. Weitere Größen sind auch verfügbar. Soweit ich weiß gibt es bei Bridgestone ein generelles Gutachten womit die metrischen Niederquerschnittreifen auf den Moppeds gefahren werden dürfen. Du musst Dir also keine Holzreifen in den alten lt. Brief geregelten Dimensionen kaufen. Wende Dich an die Jungs von Bridgestone.

http://bridgestone-mc.de/index.php?id=43


Ebbi50
beantwortet von Ebbi50 am 7. Februar 2010 11:33
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Hi Mogufu,

ich würde einfach beim TÜV, der DEKRA etc. nachfragen. Dolmant hat die entsprechende Angwort ja schon gegeben. Aber vielleicht ist eins ja noch interessant. Die Verletzung der Reifenfreigabeorder wird seit Abschaffung des § 18 StVo jetzt nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet, sondern bleibt lediglich eine OWI. Also sind keine 50 EUR mit Punkten in FL mehr zu erwarten. 25 EUR bleiben wohl. Grund der ganzen Sache ist die neue FZV (Fahrzeug-Zulassungsordnung), welche die StVO im Laufe der Europäisierung wohl irgendwann ablösen wird. Fazit: Mit Veränderung am Mopped wird seit Fortfall des § 18 StVo nicht gleich die Betriebserlaubnis erlöschen. Das gilt auch für überlaute Aupuffgeräusche. Das fiel mir zu deinem Thema noch ein. Hier ein interessanter Link zum Reifenfreigabethema. https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

Gruß Ebbi


Dolmant
beantwortet von Dolmant am 7. Februar 2010 10:58
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Wenn die Reifen von Ihren Werten her passen (Maße / Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex) gibt es die Möglichkeit einer Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra mit einer technischen Bescheinigung oder Teilegutachten.

Die technische Bescheinigung oder das Teilegutachten zu bekommt ist der Knackpunkt.



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