Reflektor unter Nummerschild?

3 Antworten

Ziat aus dem § 53 Abs.4 StVZO: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein."

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

hmmm, in Deinem Link steht aber: Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte. In diese eine Schlußleuchte ist aber dann m. W. ein Reflektor eingebaut.

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Ist Pflicht in Deutschland. Bei allen Leichtkraft- und Motorrädern.