Privatverkauf über mobile.de -> Rückgaberecht?

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Hallo Slayer,

ohne jetzt irgendjemandem ans Bein pinkeln zu wollen... du bist Anfänger und hast noch nicht viel Ahnung.

Hast du noch ein Foto deiner Bandit, auf der man das VR (seitlich, die Bremsscheibe) gut erkennt? Poste es mal bitte oder.... sag uns mal bitte ganz genau welche Bandit du hattest? Ne 600er S wissen wir, aber welches Baujahr? Foto wäre aber besser, Suzuki ist lange Zeit "zweigleisig" gefahren, also es gab Modelle des gleichen Baujahres mit und ohne ABS.

Denn DU, du weißt ja immer noch nicht, ob sie nun tatsächlich ABS hat oder nicht... du wirst ja kaum in der Werkstatt, in der der Käufer mit der Bandit (angeblich) war, dabei gewesen sein....

Es gibt Verkäufer die betrügen (egal ob nun absichtlich oder nicht) und
es gibt Käufer die betrügen... die machen das dann allerdingst meist mit Absicht und nutzen manchmal die Tatsache aus, dass da ne Frau mit 0 Plan vor ihnen steht/stand aus.

Gruß - Mankalita

(P.S. Wenn du die Maschine tatsächlich selbst erst vor einem Monat gekauft hast und sie dort "mit ABS" verkauft wurde, hat der, der dir die Maschine verkauft hat dich - egal ob absichtlich oder nicht - auch schon übers Ohr gehauen... )

Hallo, danke für deine ausführliche Antwort. Habe ein Foto mal in die Kommentare gestellt (ist das Foto aus der Anzeige)

Ist eine 600 S Bj 2000.

Ich wurde damals schon übers Ohr gehauen, ja, dass ist mir jetzt bewusst. Aber mir war ABS auch nicht wichtig, hatte ich in der Fahrschule auch nicht. 

Der Käufer an sich ist genauso "doof" wie ich, hat selbst keine Ahnung von irgendwas, der würde eh alles glauben was ein Mechaniker ihm erzählt. Die haben ihm gesagt, kein ABS und die Kupplung ist kaputt. (Hatte nie Probleme mit der Kupplung)

Jetzt meint er ich hätte ihn bewusst über den Tisch gezogen.

Ich denke halt, er kann mir nix, da im Vertrag nirgends was von ABS stand und er es auch nicht 1 mal angesprochen hat, auch nicht nach der Probefahrt. Zudem hatte er alle Papiere vor sich und auch ausgehändigt bekommen, da hätte er ja mal reinschauen können, bzw sich im Internet schlau machen können.

 

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@Slayer995

Wenn er sie Probe gefahren ist, sollte er dir wegen einem angeblichen Kupplungsdefekt nichts können, aber... ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen....

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Was sollen das denn eigentlich für Reparaturen im Wert von 400,- € fällig sein? Hat er das genauer erklärt?

Damit, kann er dir (eigentlich) nichts, denn als Privatverkäufer musst du "nur" für verschwiegene Mängel haften. Wenn da jetzt z.B. ein Reifen runter ist und die Bremsflüssigkeit gewechselt werden muss, bist du nicht haftbar zu machen, er hat sich die Maschine angesehen und ist sie Probe gefahren.

Einzig das ABS könnte ein "knackpunkt" sein, denn, wenn die Maschine tatsächlich kein ABS hat, dann hast du eine Eigenschaft angegeben die sie nicht erfüllt.

Wiederum hat das dann der, der sie dir Verkauft hat auch gemacht.

Unwissenheit schützt dich da leider nicht. Aber... poste bitte erst mal ein Foto der Maschine, solltest du ja haben, hattest sie ja bei mobile drin....

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@Mankalita2

Hab die Bilder schon 2 mal gepostet, Kommentar erscheint irgendwie nicht.

Er meinte zu den Reparaturen: Kupplungsseil wäre viel zu lang, die musste erstmal neu eingestellt werden, evtl muss sie sogar komplett neu gemacht werden. Lenkkopflager würde demnächst defekt gehen, muss gemacht werden. Kette muss gekürzt werden "oder so"..

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@Slayer995

Mach ne neue Antwort, bei Kommentaren kann man kein Foto einfügen....

Lenkkopflager.... Kupplung.... normal kommt er damit nicht durch, du hast ein Gebrauchtfahrzeug verkauft welches er sich angeschaut hat und welches er Probe gefahren ist und kein Neufahrzeug. Diese Info ist aber nicht rechtsverbindlich, also bitte... im Notfall nochmal wo erkundigen.

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@Mankalita2

Ja das war der Fehler, habs auch grade gemerkt :D ist jetzt drin..

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@Mankalita2

Einzig das ABS könnte ein "knackpunkt" sein, denn, wenn die Maschine tatsächlich kein ABS hat, dann hast du eine Eigenschaft angegeben die sie nicht erfüllt.

Wenn in der Anzeige steht Sportbike/Vollverkleidung, aber es ist ein Nakedbike, oder da steht Automatik, bei der Probefahrt muß man aber schalten, kann er dann auch nach einigen Tagen ankommen und sagen,. meine Werkstatt hat mir mitgeteilt, daß da gar keine Verkleidung ist.....?

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@Effigies

Hi,

ich habe geschrieben "könnte sein" und nicht "ist". Ich bin keine Anwältin und lehne mich nicht so weit aus dem Fenster etwas rechtliches zu behaupten, was ich nicht sicher weiß.

Wenn du dazu gesicherte rechtliche Erkenntnisse hast, dann... rück sie raus.

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Vielen Dank für den Stern :-)

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Ok, hier scheint ja eine "Lücke" im Wissen über Vertragsrecht zu herrschen: Der § 434 des BGB greift nicht. Warum?

Eine Verkaufsanzeige von Privatpersonen ist kein Vertrag im Sinne des allgemeinem Vertragsrechts. Es ist als ein "Angebot" zu verstehen. Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer eine Firma oder ein "ordentlicher Kaufmann" ist. Dann sind Angebote auch verbindlich.

Ein "Vertrag" zwischen Privatpersonen wird mit den Unterschriften beider Vertragspartner anerkannt. Dazu kommt noch das Datum zum Zeitpunkt der Unterschrift. Ein Vertrag zwischen "ordentlichen Kaufleuten" ist auch mit einem Handschlag rechtswirksam. Trifft aber bei Dir nicht zu. Du bist weder Kaufmann im Sinne des BGB noch eine Firma, was gleich zu setzen ist.

Da es kein "Onlinehandel" ist, hat der Käufer die Möglichkeit gehabt sich von den "Besonderheiten" des Kaufes vor Ort zu informieren. Dies hat er genau wie Du beim Kauf versäumt. Notfalls muss man jemand mitnehmen, der sich auskennt.

Eine "arglistige Täuschung" liegt nicht vor, da der Streitpunkt nicht absichtlich "verborgen" wurde (ABS ist zu erkennen). Damit ist die Sache mit dem ABS geklärt.

Ob es sich bei den möglichen Reparaturen tatsächlich um "versteckte Mängel" (beabsichtigt, oder nicht), muss ein Gutachter (Werkstatt) und möglicherweise ein Gericht klären. Eine TÜV-Untersuchung, die nur die gefahrlose Benutzung bescheinigen soll, ist in dem Fall keine Hilfe. Gruß Bonny

Von verschlissener Kupplung kann auch keine Rede sein, da der Käufer das Motorrad probegefahren hat. Und beim Kauf hatte er ja nichts zu meckern. Außerdem handelt es sich bei der Kupplung um ein Verschleißteil - da hat der Käufer keine Chance im Nachhinein noch Geld zu verlangen. Schon gar nicht von einer Privatperson!

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Wenn ich Im Kaufvertrag ABS angebe oder im KV Bezug auf die Verkaufsanzeige (z.B. durch eine Kopie) nehme, wo bewusst ABS angekreuzt war, dann hat der Käufer leider recht und du das Problem.

Die geforderten 400 Euro aus Sicht des Käufers  sind eine preiswerte Basis gegenüber den Kosten von Anwälten und Co., sofern das Bike tatsächlich nicht über ABS verfügt. Eine Anfrage mit der Fahrgestellnummer bei Suzuki könnte evtl. Klarheit bringen, ebenso wie der Check am Bike selbst.

Naja... der Check hat sich soeben erledigt, die Bandit hat kein ABS. Kein ABS-Kranz - kein ABS....

Traurig an der Sache finde ich nur: sie ist ja schon über's Ohr gehauen worden und hat sie vor nem Monat "mit ABS" gekauft...

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Also ABS stand nur im Inserat von mobile.de . Im Kaufvertrag steht das nirgends drin, er hat mich ja auch nach Probefahrt drauf angesprochen.. Und die ganzen Papiere hat er auch, er hätte ja einfach mal alles ordentlich durchlesen können. Meines Wissens sind Angaben aus dem Internet doch ohne gewähr?

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@Slayer995

@slayer995 Das sehe ich anders, zumal allein aus den Fahrzeugpapieren das Vorhandensein des ABS nicht zwingend ersichtlich ist.

Durch das ankekreute ABS im Inserat hast du ja schon gewissermaßen eine "Stillschweigende" Eigenschaftszusicherung gemacht.

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@Slayer995

Meines Wissens sind Angaben aus dem Internet doch ohne gewähr?

Es gibt da schon so nen Satz, von dem es heißt, dass man bei "verschreibern" nicht haften soll... angeblich....

Ist irgendwas in der Art "....Irrtümer vorbehalten....." ob der allerdings rechtlich wirklich haltbar ist..... ich weiß es nicht....

Hier ein Artikel dazu, zu beachten sei dabei aber, dass du kein Händler sondern eine Privatperson bist. Über Irrtum bei Privatverkäufen habe ich jetzt (auf die Schnelle, muss los) nichts gefunden.... kannst ja mal noch selbst googeln....

https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/18202-irrtuemer-vorbehalten-haendler-fehler-befreien.html

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Na ihr Zwei

Hast dir viel Mühe gemacht, Christine, aber eins fehlt mir bei Kauf von - nach Privat:

Gekauft wie besehen!!!

und ABS sieht man beim Motorrad, sogar bei HD und man spürt es bei einem herzhaften Zugriff.

Das Andere ist die Lachnummer mit den Nachbesserungen "Die Kupplung kommt demnächst", "das Kupplungsseil ist zu lang", "das Lenkkopflager wird kaputt gehen".

Entweder es ist was kaputt oder nicht, z.B. das Lenkkopflager, das ist richtig eingestellt oder eben nicht, wackelt, ist zu stramm oder ruckelt, dann ist es kaputt.
Kupplungsseile gibt es fertig konvektioniert, in Einzelteilen kenne ich das bei Motorrädern nur von früher und wer kann heut noch einen Nippel löten?

Die Kupplung, entweder sie trennt nicht oder rutscht, dann ist sie kaputt. Das Einrücklager wenn man spürt, ist kaputt. Wenn die Kupplung macht, was sie soll, ist sie ok.

Kette, Bremsen und Reifen sind Verschleißteile, da geht eh nichts.

Mach wie dir Christine rät, Anwalt.

Grüßle

Hallo Wolfgang,

danke! Irgendwo habe ich was mit "Kauf wie gesehen" geschrieben, aber als Ratschlag für den nächsten Vertrag...

LG - Christine

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Also ich glaube das wäre ein richtiger Streitfall wo es auf einige Dinge darauf an kommt…
-Wurde in der Anzeige ABS erwähnt?
-Wurden Irrtümer ausgeschlossen?
-Wurde Mündlich ABS erwähnt?
-Hat er nach ABS gefragt?
-Wurde im Kaufvertrag ABS erwähnt
Ich als Verkäufer würde es vermutlich zurücknehmen wenn sonst noch alles passt und es erneut verkaufen. Oder einen Kompromiss mit Geldentschädigung suchen.

Ich bin auch auf der Suche nach einem Motorrad mit ABS und mich würde das auch sehr ärgern. Ich persönlich hätte auch nicht darauf geachtet ob es wirklich vorhanden ist wenn es in der Beschreibung steht. Werde ich jetzt aber machen! ;-)

Völliger Quatsch. Lies Dir doch mal, bevor Du antwortest, die Antworten durch. Da habe ich es erklärt, dass bei Privatkäufe ein Angebot kein Vertrag ist. Eine Verkaufsanzeige ist ein Angebot. Ob er "ABS" rein schreibt oder viereckige Räder als Option anbietet, ist egal. Der Käufer muss sich von der Richtigkeit überzeugen. Sei es selber oder durch eine Vertretung. Arglistige Täuschung usw. ausgenommen. Du bringst wieder ohne Wissen alles durcheinander. Als Dipl.-Betriebswirt und angehender (in 1 1/2 Jahren ab Rente) Gastdozent an einer FH sollte ich eigentlich wissen was ich unterrichten werde. Es sei denn, das BGB hat sich in diesem Jahr völlig geändert. Langsam vergeht mir auch die Lust sachlich zu antworten. :-/ Bonny    

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