Privatgelände – Unfall - Haftung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sehe ich wie Kostja (und der sollte es ja wissen ;-) )

Unfall in der Tiefgarage:

  • Eigenverschulden ohne Schädigung eines Dritten --> Vollkasko oder selbst bezahlen
  • Eigenverschulden mit Schädigung eines Dritten --> die Fahrzeughaftpflicht bezahlt den Schaden des Dritten, für deinen eigenen Schaden bist du selbst zuständig (oder eben eine evtl. vorhandene Vollkasko)
  • Fremdverschulden (also du bist der Geschädigte) --> Fahrzeugversicherung des UG bezahlt deinen Schaden.

Evtl. Streitereien über die Schuldfrage und damit verbunden evtl. Regelungen über eine Teilschuld, lasse ich mal außen vor....

Ist eigentlich genauso wie bei jedem anderen Unfall (auf der Straße) auch.

LG - Christine

Herzlichen Dank Bonny :-)))

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Ein "nichtöffentliches Gelände" ist nicht gleichzusetzen mit einem rechtsfreien Raum.

Darum kann es nur eine Antwort geben: Natürlich zahlt deine Krafthaftpflichtversicherung, wobei ich deine Frage dahingehend verstehe, dass du einen Dritten schädigst und nicht durch Unachtsamkeit dein eigenes Moped. Das wäre ein Fall für die Vollkaskoversicherung.

Stimmt. Ich meine gegen "Dritte". Danke!! Gruß Detlef

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Hmmm...

Wenn Du die Trude in der TG auf Touren bringst um sie heiß zu machen, ist das eine Sache.

Wenn Du dabei infolge einer Kohlenmonoxydvergiftung von der Trude ;-) fällst und einen Unfall verursachst, wäre das fahrlässig.