Polizeikontrolle, bekommt man keine unterlagen?

2 Antworten

Bekommst möglicherweise eine Anzeige (nachdem das Ergebnis des Bluttests vorliegt), dann sieht man weiter. Der Mangel mit dem Tacho war wohl nicht so schwerwiegend, das geht nach Ermessen, besonders, weil du ja bergab gefahren bist, man hat das, was du gesagt hast, wohl als Schutzbehauptung zur Kenntnis genommen und ignoriert.

Mit THC ist das halt tückisch, es ist fettlöslich und bleibt bis einen Monat nachweisbar, aber dass bei dem Bluttest viel rumkommt kann ich mir nicht  vorstellen (wenn es wirklich stimmt mit der Woche).

Also mein moped parkt momentan in nem industriegebiet... darf ich das da jetzt wegfahren, oder gilt die mündliche anweisung, dass ich den tacho erst instandsetzen muss? Ist ein tacho bei derartigen fahrzeugen pflicht? Im netz teilen sich die meinungen dazu.

Das mit der woche kommt etwa hin, mein letzter konsum war dienstag letzte woche... aber als langzeit-wochenend-kiffer is das wohl durchaus nachweisbar... wenn schon im pipi positiv war, dann doch sicher auch im blut.

0
@RessiX

Wart's halt ab, den Roller würde ich wegfahren, wenn's dir zu unsicher ist, lass ihn halt wegtransportieren. IMHO haben die dich quasi "laufen lassen"... man sollte Geschenke auch mal einfach so annehmen.

1
@RessiX

Die mündliche Anweisung ist komplett wurscht. Man darf einfach nicht mit kaputtem Tacho rum fahren. Egal ob das wer gesagt hat oder nicht.

------------------------------------

Was das THC angeht, das kann man  6 - 27 Stunden nachweisen. Bei den meisten Menschen ist es nach 12 Stunden schon unter der Nachweisgrenze. 
Das Abbauprodukt THC-COOH ist aber länger nachweisbar. Im Blut bis 1 Woche, im Urin mehrere Wochen. Besonders bei Dauerkonsumenten  kann das lange dauern. Der längst Nachweis bei einer Studie war erst nach  77 Tagen dauerhaft unter der Nachweisgrenze. 

Für dich bedeutet das, ist kein THC nachweisbar erwartet dich auch kein Strafverfahren. Ist eine größere Konzentration an THC-COOH nachweisbar kann dir das aber eine MPU einbringen.

0

Mängelkarte ? Was soll die machen?  Dir  die Zwangsstillegung eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs androhen ?   ;o)

Ein Protokoll ? Worüber? Wurdest du vernommen? Wurde dir irgend  etwas zur Last gelegt? Hat man dich festgenommen? Hat man dir irgend was weggenommen ?  

Naja, wenn sie sagen ich darf erst weiterfahren, wenn der tacho wieder geht, ist sas doch schon ne stillegung, oder? Bekomme ich das nicht schriftlich? Sonst kann ich ja einfach behaupten, es wäre mir nicht gesagt worden?

Und zur last gelegt wurde mir einiges... zu schnelles fahren, fahren unter drogeneifluß, etc...

Sorry, wenn ich so dumm frage, ich hatte in meinen 35 jahren noch nie mit der bullerei zu tun... kannst du deine antwort etwas genauer erläutern?

Danke

0
@RessiX

Man kann nichts still legen was gar nicht zugelassen ist. Du kannst doch nicht etwas entziehen was gar nicht existiert.

Und zur Last gelegt wird dir nur etwas wenn man dir das genau so sagt. " Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren. Ihnen wird zur Last gelegt ....."

So weit du das bis jetzt beschrieben hast wurdest du nur kontrolliert.
Was die 60km/h angeht, hast du keinen Bußgeldbescheid bekommen. Bis 10km/h zu schnell wären das eh nur 15€.
Aber an eine Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren werden so hohe Anforderungen gestellt, daß du nach Abzug der Toleranzen wahrscheinliche eh dich kaum noch gerichtsverwertbar bewegt hast. Pass auf, daß du keinen Bescheid wegen falsch parken bekommst ;o) 

Außerdem steht mit der Blutprobe noch ein Strafverfahren im Raum, und da muß ein Bußgeld zurück stehen. Du darfst ja nicht 2x für die gleiche Tat bestraft werden.
Allerdings bekommst du auch da nix schriftliches, da dir ja noch nix vorgeworfen wird so lange die Blutprobe nicht ausgewertet ist.

Bis jetzt war das alles nur eine Kontrolle.

1
@Effigies

Ok, das mit der stillegung leuchtet ein, da fällt mir auchbauf, dass ich mich evtl. falsch ausgedrückt habe... er hat mir die weiterfahrt untersagt, bis der tacho wieder funktioniert. Aber auch das nur mündlich... 

0
@RessiX

Da braucht es auch nicht mehr als mündlich, da es selbstverständlich ist und ein Schriftstück nichts ändern würde.

Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen  ist das anders, da dir hier mit der  Mängelkarte eine verbindliche Frist gesetzt wird.

0